Das Katasteramt ist die Behörde, die das Liegenschaftskataster führt, das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke mit Lage, Grenzen, Fläche, Nutzung und Gebäuden. Der Name unterscheidet sich je Bundesland, etwa Vermessungsamt oder Kataster- und Vermessungsamt. Für Eigentum und Rechte ist dagegen das Grundbuchamt zuständig.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Katasteramt dokumentiert die tatsächlichen Verhältnisse eines Grundstücks. Das Grundbuch am Amtsgericht dokumentiert die rechtlichen.
- Wer bauen, kaufen oder teilen will, braucht Auszüge aus dem Kataster, zum Beispiel Liegenschaftskarte oder Flurstücksnachweis.
- Grenzfeststellungen und Teilungsvermessungen führen die Behörde oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure aus.
- Zuständigkeit, Namen und Gebühren sind Ländersache. Vor der Beauftragung die Gebührenordnung des Landes prüfen.
Was ist das Katasteramt?
Das Katasteramt gehört zur Vermessungs- und Katasterverwaltung eines Bundeslandes. Es führt das Liegenschaftskataster. Heute liegen die Daten digital vor, meist im bundesweit einheitlichen System ALKIS. Das Kataster besteht aus beschreibenden Daten (Liegenschaftsbuch) und der Liegenschaftskarte, die früher als Flurkarte bekannt war.
Ein Flurstück ist der kleinste Baustein des Katasters. Es ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche mit eigener Nummer. Mehrere Flurstücke können zusammen ein Grundstück im Rechtssinn bilden. Die Zuordnung steht im Grundbuch.
Was das Liegenschaftskataster enthält
- Lage: Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer
- Fläche und Grenzverlauf, dazu die Nachbarflurstücke
- Tatsächliche Nutzung, zum Beispiel Wohnbaufläche, Verkehrsfläche oder Wald
- Eingemessene Gebäude
- Eigentümerangaben, die aus dem Grundbuch übernommen werden
Die Karte und die Flächendaten sind grundsätzlich für jeden zugänglich. Eigentümerdaten erhalten dagegen nur die Eigentümer selbst oder Personen mit berechtigtem Interesse.
Katasteramt und Grundbuchamt im Vergleich
| Stelle | Dokumentiert | Typische Frage |
|---|---|---|
| Katasteramt | Lage, Grenzen, Größe, Nutzung, Gebäude | Wo verläuft die Grenze, wie groß ist das Flurstück? |
| Grundbuchamt (Amtsgericht) | Eigentum, Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten | Wem gehört das Grundstück, welche Lasten bestehen? |
Beide Register werden abgeglichen. Änderungen im Kataster, etwa eine Teilung, müssen anschließend im Grundbuch eingetragen werden.
Anwendung in Bau und Renovierung
Vor dem Bauantrag
Für den Bauantrag ist ein Lageplan nötig. Je nach Land und Vorhaben muss er amtlich oder von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erstellt sein. Die Bauaufsicht nennt die Anforderungen. Dazu passt die Baugenehmigung.
Beim Grundstückskauf
Der Auszug zeigt, welche Flurstücke und Flächen zum Kaufobjekt gehören. Abweichungen zwischen Natur und Karte, etwa ein versetzter Zaun, fallen so früher auf.
Bei Grenzfragen und Teilung
Bei Streit um Grenzen oder beim Abtrennen einer Fläche ist eine Vermessung nötig. Die Grenzpunkte werden im Gelände abgemarkt, die Beteiligten werden geladen. Verbindlich ist das Ergebnis erst, wenn es im Kataster fortgeführt wurde.
Nach dem Neubau
Neue Gebäude müssen in den meisten Ländern eingemessen und im Kataster nachgetragen werden. Die Pflicht liegt beim Eigentümer. Die Regelung ist Landesrecht.
Wo es Katasterdaten gibt
Ansprechpartner sind das zuständige Katasteramt oder Vermessungsamt von Stadt oder Landkreis, die Landesvermessungsverwaltung und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Viele Länder bieten Geoportale mit Liegenschaftskarte zur Ansicht an, zum Beispiel BayernAtlas oder TIM-online in Nordrhein-Westfalen. Amtliche Auszüge lassen sich vielfach online bestellen, häufig als PDF gegen Gebühr. Für Bauanträge, Notartermine und Grenzfragen sollte immer der amtliche Auszug genutzt werden, nicht ein Screenshot aus einer Online-Karte.
Praxis-Tipps und typische Fehler
- Nicht auf Zaun, Hecke oder Mauer als Grenze verlassen. Sie weichen häufig von der Katastergrenze ab.
- Vor dem Kauf nicht nur den Grundbuchauszug, sondern auch die Liegenschaftskarte ansehen.
- Grenzsteine nicht versetzen oder entfernen. Das ist strafbar.
- Vermessungen früh beauftragen. Termine und Beteiligung der Nachbarn brauchen Zeit.
- Online-Karten der Länder dienen der Orientierung. Für rechtsverbindliche Zwecke ist der amtliche Auszug nötig.
Kosten
Die Gebühren regeln die Länder. Als Richtwert kosten amtliche Auszüge wie Liegenschaftskarte oder Flurstücksnachweis meist etwa 10 bis 50 Euro je Auszug, abhängig von Land und Format. Grenzfeststellung und Teilungsvermessung liegen je nach Aufwand im Bereich mehrerer hundert bis mehrerer tausend Euro. Genaue Beträge nennt die Gebührenordnung des Landes oder das Angebot des Vermessungsbüros.
Häufige Fragen zu Katasteramt
Was ist der Unterschied zwischen Katasteramt und Grundbuchamt?
Das Katasteramt erfasst Lage, Grenzen, Fläche und Nutzung eines Flurstücks. Das Grundbuchamt, angesiedelt beim Amtsgericht, erfasst Eigentum und Rechte daran. Beide Register ergänzen sich.
Darf jeder einen Katasterauszug bekommen?
Karten- und Flächenauszüge sind in der Regel für jeden erhältlich. Eigentümerdaten bekommen nur Eigentümer oder Personen mit berechtigtem Interesse, etwa bei einem geplanten Kauf mit entsprechendem Nachweis.
Wer darf Grundstücksgrenzen vermessen?
Liegenschaftsvermessungen führen die Katasterbehörden und in den meisten Ländern auch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure aus. Nur ihre Ergebnisse werden in das amtliche Kataster übernommen.
Was kostet ein Katasterauszug?
Als Richtwert liegen die Gebühren je Auszug meist zwischen etwa 10 und 50 Euro. Maßgeblich ist die Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Muss ich ein neues Haus einmessen lassen?
In den meisten Bundesländern ja. Der Eigentümer muss das neue Gebäude einmessen lassen, damit es im Kataster erscheint. Die Frist und die Zuständigkeit regelt das Landesrecht.
Verwandte Begriffe
Baugenehmigung, Abgeschlossenheitserklärung, HOAI, Hausanschluss, Bausachverständiger










