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Denkmalpflege und Sanierung

Der Begriff Denkmal steht zum einen für ein Kunstwerk, welches errichtet worden ist um an bestimmte Personen oder auch Ereignisse zu erinnern. Es steht aber auch für einen geschichtlichen Gegenstand, welcher erhaltungswürdig und von bleibender Bedeutung ist. Denkmäler unterliegen dem Allgemeininteresse der Bevölkerung.

Sie habe ein historisches Erscheinungsbild und einen hohen gestalterischen Anspruch. Es sind Zeitzeugen, die auch in Zukunft noch Geschichte wiederspiegeln sollen. Deutschlandweit befinden sich rund 5% der Altbauten bis zum Jahr 1978 unter Denkmalschutz. Der Denkmalschutz bewahrt die Gebäude vor der Zerstörung aus Absicht oder Unkenntnis und erhält so wichtige Werte für das Land und die Wissenschaft.

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Die Denkmalpflege

Der Begriff der Denkmalpflege ist genau definiert. So bezeichnet er die geistigen Maßnahmen, technische Veränderungen sowie handwerkliche Arbeiten und Maßnahmen im künstlerischen Sinne, die dem Zwecke dienen, das Kulturdenkmal zu bewahren Bewahrung und auch unterhalten zu können. In diesem Zusammenhang wurde auch der Denkmalschutz ins Leben gerufen, welcher konkrete Anordnungen oder Verfügungen, Genehmigungen, Auflagen sowie Untersagungen enthält, die im Zusammenhang mit der Denkmalpflege notwendig sind. Denkmäler werden erfasst in behördlichen Listen und Verzeichnissen und in diesem Rahmen einer Bestandsaufnahme unterzogen.

So werden sie als kulturelles Erbe einer Gesellschaft gesehen. Daher gilt es, die Bausubstanz zu erhalten, das Denkmal zu pflegen und vor Schäden oder zerstörerischen Maßnahmen zu beschützen. So sollen Denkmäler beispielsweise aktiv genutzt werden, da Leerstand zu einer Beeinträchtigung der Bausubstanz führen kann. Es müssen weiter regelmäßig Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden, wenn nötig. Grundsätzlich umfasst das Feld der Denkmalpflege die Säulen der

  • Instandhaltung
  • der Konservierung
  • des Altern lassens und
  • der Instandsetzung sowie
  • der Rekonstruktion
    -der Anastilosis und
  • der Translozierung.

Zur Instandhaltung gehören vor allem Pflege- und Reinigungsarbeiten. Es geht zum Beispiel darum, Fenster und Türen regelmäßig zu streichen oder lockere Ziegel zu befestigen. Die Konservierung beinhaltet das Erhalten und Sichern des Bestandes. Der Originalzustand soll bewahrt werden. Mögliche Maßnahmen hier sind ebenfalls die Pflege und Reinigung sowie darüber hinaus eine vorsichtige Befestigung von Materialien. Auch können Schutzbauten errichtet werden. Die Instandsetzung setzt sich zusammen aus den Bereichen der Restaurierung und der Renovierung.

Bei der Restaurierung geht es um die Wiederherstellung des Originals. Dabei wird die originale Bausubstanz erhalten. Bei der Renovierung wird das Objekt optisch an das Ursprungsbild angepasst. Die Rekonstruktion hingegen stellt verloren gegangene Bauteile wieder her. Hinter dem Begriff Anastilosis verbirgt sich die teilweise Wiederherstellung verfallener Bauwerke mit Hilfe der Originalbausubstanz. Zuletzt befasst sich die Translozierung mit der Versetzung eines Denkmals nach originalgetreuer Vorgabe und Bauweise.

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Die Denkmalsanierung

Die Sanierung eines Denkmals ist ein umfangreiches Gebiet. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, unterliegen genauen Auflagen und dürfen nur unter Beachtung konkreter Vorschriften saniert werden. Zuständig ist hier die Denkmalschutzbehörde. Zu Sanierungsmaßnahmen ist der Besitzer eines Denkmals im Übrigen aber auch verpflichtet, wenn die Umstände dies erfordern. Die Anschaffung eines denkmalgeschützten Gebäudes kann somit sehr kostenintensiv werden. Auf der anderen Seite ergeben sich aber auch eine besondere Wohnqualität sowie eine hohe Nachfrage auf dem Immobilienmarkt. Weiter gelten die Auflagen der Energieeinsparverordnung für Denkmäler bislang noch nicht.
Baumaßnahmen an einem Denkmal sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Dabei werden solche Maßnahmen, die dem Erhalt des Gebäudes dienen, in der Regel schnell und ohne weitere Komplikationen durchgewunken. Hierzu gehören zum Beispiel Sanierungsmaßnahmen zu Verbesserung der bauphysikalischen Eigenschaften oder auch Wiederherstellungsverfahren im Rahmen der Tragfähigkeit von Dächern oder Wänden. Bei einer geplanten Nutzungsänderung ist es wichtig, dass die „Belange des Denkmalschutzes“ nicht verletzt werden. Hier müssen triftige Gründe vorliegen sowie geeignete Maßnahmen. Eine Veränderung des Grundrisses, ein Austausch von funktionsfähigen Teilen, ein Abriss von Originalteilen oder gar eine Veränderung des Gesamtbildes sind hingegen in aller Regel nicht erlaubt.

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Genehmigungspflichtige Maßnahmen

An einem denkmalgeschützten Gebäude dürfen gewisse Bauarbeiten nur nach erfolgter Genehmigung durchgeführt werden. Hierzu gehören

  • Veränderungen an der tragenden Konstruktion
  • Nutzungsänderungen
  • Veränderungen der Entwässerung
  • Ein Abbruch und auch Teilabbruch des Objekts
  • Ein Keller- oder Dachgeschossausbau
  • Eine Änderung des äußeren Erscheinungsbildes
  • das Anbringen oder Ändern von Schriften oder Werbung
  • die Versetzung des Gebäudes
  • die Umgestaltung und auch Instandsetzung

Die Erhaltungspflicht

Der Besitzer eines Denkmals ist verpflichtet, konkrete Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Hierzu gehört zum einen die Wiederherstellung der Tragfähigkeit von einzelnen Bauteilen sowie eine Instandhaltung des Dachs mitsamt der Beläge. Weiter ist im Falle von Feuchtigkeit in den Räumen eine Trocknung durchzuführen. Auch Anstriche und Verputzungen müssen regelmäßig erneuert werden.

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Beantragung der Sanierung

Wer eine Sanierung an einem denkmalgeschützten Gebäude durchführen möchte, der muss dies unter Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde tun. Diese gibt entsprechende Auskünfte und erteilt die nötigen Genehmigungen. Nicht immer ist das gesamte Objekt unter Denkmalschutz gestellt. Denkbar ist auch, dass nur bestimmte Teile geschützt sind. Auch dies erfährt man bei der Behörde. Ist das Objekt komplett unter Denkmalschutz gestellt, so gilt der Schutz sowohl für die Grundrissstruktur als auch für die Bauteile im Inneren. Schon in der Planungsphase sollte man sich mit der Denkmalschutzbehörde zusammen setzen, um einen besseren Überblick über die Kosten zu erhalten. Der Denkmalbehörde ist im Übrigen ein komplettes Sanierungskonzept vorzulegen. Geprüft werden vor allem der Erhalt der Bausubstanz sowie die Aussagekraft des Denkmals. Weiter ist auch ein Antrag beim Bauamt einzureichen.

Mögliche Sanierungsarbeiten

Gerade bei älteren Gebäuden ist häufig eine schlechte Energiebilanz festzustellen. Um diese zu verbessern, müssen bestimmte Dämmungsarbeiten durchgeführt werden. Sowohl die Fassaden als auch der Bereich der Fenster und Türen entspricht meist nicht modernsten Standards. Dies führt vor allem zu erhöhten Heizkosten. Auch kann der Austausch einer alten Heizung anstehen oder die Neuanbringung von Elektroinstallationen. Im Bereich des Dachs und des Kellers sind ebenfalls häufig Mängel festzustellen. Gleiches gilt für die verarbeiteten Bodenbeläge.

Sanierungskosten

Die auflaufenden Kosten im Rahmen einer Denkmalsanierung richten sich in der Regel nach dem Alter des Gebäudes sowie dem aktuellen Zustand. So lassen sich grobe Einschätzungen über die Kostenerwartungen treffen. Ein Gebäude aus den 50er oder 60er Jahren beispielsweise bringt in etwa einen Modernisierungsaufwand in Höhe von 40% des Kaufpreises mit sich. Gebäude aus den 80er lassen sich noch mit etwa 25% des Kaufpreises als Sanierungskosten bemessen.

Je älter das Gebäude, desto teurer wird am Ende auch die Sanierung. Auch sollten Denkmäler immer von Facharbeitern durchgeführt werden, damit die besonderen Anforderungen auch entsprechend umgesetzt werden. In diesem Rahmen steigen die Kosten. Im Gegenzug kann aber auch auf die Fördermittel zurück gegriffen und es können steuerliche Vorteile geltend gemacht werden.

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Fördermittel

Wer ein Denkmal besitzt, der kann unter Umständen von gewissen Fördermitteln im Rahmen einer Sanierung profitieren. Dies ist besonders interessant, da die Sanierungskosten eines Denkmals häufig höher ausfallen als bei einer gewöhnlichen Gebäudesanierung. Die Förderprogramme wurden ins Leben gerufen, um Denkmalbesitzer zu unterstützen, da die Denkmalsanierung auch im öffentlichen Interesse liegt. So findet man bei vielen Gemeinden sogenannte Stadterneuerungsprogramme. Weiter kann man sich an die KfW-Bank wenden.

Hier wird das „Förderprogramm KfW-Effizienzhaus Denkmal für die Denkmalsanierung“ angeboten. Im Rahmen dieser Sanierung ist das Ziel, die Energieeffizienz zu steigern. Die Anforderungen wurden hier gegenüber einer „normalen“ Sanierung vereinfacht. Um den Förderbetrag bewilligt zu bekommen, wendet man sich an die Hausbank. Hinzu kommt ein Sachverständiger für Baudenkmale, der die Förderungsfähigkeit bestätigt. Die KfW vergibt sowohl günstige Kredite als auch Tilgungszuschüsse. Generell können entsprechende Förderanträge sowohl beim Bund, den Ländern, den Gemeinden als auch beim Landkreis eingereicht werden.

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