Mindestens einmal jährlich, so schreibt es das Wohnungseigentumsgesetz vor, steht eine Eigentümerversammlung auf dem Kalender jedes Wohnungseigentümers. Diese Zusammenkunft ist kein bloßes Beisammensein, sondern eine Institution mit weitreichenden Befugnissen, die von Instandhaltungsmaßnahmen bis hin zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums reichen. Dabei entscheiden Beschlüsse über nicht weniger als die Lebensqualität und das finanzielle Wohlergehen von Eigentümern und ihren Liegenschaften. Damit solch wesentliche …
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