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Renovierung bei Auszug: Neues Gesetz erklärt

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Obwohl viele Mieter davon ausgehen, dass es eine gesetzlich verankerte Renovierungspflicht bei Auszug gibt, existiert eine solche Vorgabe tatsächlich nicht. Vielmehr handelt es sich um eine gängige Vereinbarung, die oft über den Mietvertrag geregelt wird. So dürfen beispielsweise die Verantwortlichkeiten für Schönheitsreparaturen, eine Unterart kleinerer Renovierungsarbeiten, auf den Mieter übertragen werden, während umfangreiche Instandhaltungen – wie Parkettschleifen oder größere Sanierungen …

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