HOAI ist die Abkürzung für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Die Verordnung des Bundes regelt, welche Planungsleistungen Architekten und Ingenieure erbringen und wie ihr Honorar berechnet wird. Seit 2021 sind die Honorarsätze nicht mehr verbindlich, sondern dienen als Orientierung. Ohne Vereinbarung gilt der Basishonorarsatz.
Das Wichtigste in Kürze
- Die HOAI ordnet Planungsleistungen in neun Leistungsphasen und berechnet das Honorar aus anrechenbaren Kosten, Honorarzone und Leistungsumfang.
- Seit 1. Januar 2021 sind Mindest- und Höchstsätze nicht mehr bindend. Das Honorar wird frei vereinbart, am besten in Textform bei Auftragserteilung.
- Fehlt eine Vereinbarung, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz der Honorartafel.
- Eine Novelle der HOAI ist in Vorbereitung. Wer plant, sollte die aktuelle Fassung prüfen.
Was ist die HOAI?
Die HOAI ist eine Verordnung der Bundesregierung. Sie beschreibt Leistungsbilder, zum Beispiel für Gebäude und Innenräume, für Tragwerksplanung oder für Technische Ausrüstung. Zu jedem Leistungsbild gehören Grundleistungen, die das Honorar abdeckt. Zusätzliche Wünsche gelten als Besondere Leistungen und werden getrennt vereinbart, etwa eine Bestandsaufnahme im Altbau.
Bis 2019 schrieb die HOAI Mindest- und Höchstsätze vor. Der Europäische Gerichtshof entschied am 4. Juli 2019, dass diese verbindlichen Sätze gegen EU-Recht verstoßen. Die Novelle trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Seitdem sind die Tafelwerte Orientierungswerte.
Funktionsweise: So wird das Honorar berechnet
Das Honorar für ein Gebäude hängt von vier Größen ab:
- Anrechenbare Kosten: Das sind die ermittelten Baukosten nach DIN 276, im Kern für Baukonstruktion und technische Anlagen. Das Grundstück zählt nicht dazu.
- Honorarzone (I bis V): Sie bildet den Planungsanspruch ab. Je anspruchsvoller das Projekt, desto höher die Zone. Einfamilienhäuser liegen häufig in den mittleren Zonen.
- Leistungsumfang: Es wird nur bezahlt, was beauftragt ist. Die Phasen sind einzeln wählbar.
- Honorarsatz: Er liegt innerhalb der Spanne der Honorartafel oder wird davon abweichend vereinbart.
Bei Umbau und Modernisierung kann zusätzlich ein Umbauzuschlag vereinbart werden, weil der Aufwand im Bestand höher ist. Die genauen Regeln stehen in der jeweils geltenden Fassung.
Als grobe Orientierung liegt das Honorar für Vollplanung eines Wohnhauses oft im niedrigen zweistelligen Prozentbereich der anrechenbaren Kosten. Das ist ein Richtwert. Der Einzelfall kann deutlich abweichen.
Die neun Leistungsphasen bei Gebäuden
| LP | Bezeichnung | Anteil am Honorar |
|---|---|---|
| 1 | Grundlagenermittlung | 2 % |
| 2 | Vorplanung | 7 % |
| 3 | Entwurfsplanung | 15 % |
| 4 | Genehmigungsplanung | 3 % |
| 5 | Ausführungsplanung | 25 % |
| 6 | Vorbereitung der Vergabe | 10 % |
| 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | 4 % |
| 8 | Objektüberwachung (Bauüberwachung) | 32 % |
| 9 | Objektbetreuung | 2 % |
Die Prozentwerte gelten für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume. Für andere Leistungsbilder weichen sie ab.
Anwendung in Bau und Renovierung
Bei Neubau, Anbau und Sanierung ist die HOAI die Grundlage für den Architektenvertrag. Wer nur einen Bauantrag braucht, beauftragt oft nur die Phasen 1 bis 4. Wer die Bauleitung selbst übernimmt oder einen Bauleiter separat beauftragt, lässt LP 8 weg. Bei größeren Sanierungen sind Fachplaner für Tragwerk oder Haustechnik zusätzlich nach ihren eigenen Leistungsbildern zu vergüten.
Praxis-Tipps und typische Fehler
- Honorar und Leistungsumfang vor dem Start in Textform festhalten, am besten im Vertrag.
- Nicht nur den Gesamtpreis vergleichen, sondern die beauftragten Phasen und Besonderen Leistungen.
- Prozentuale Abschlagszahlungen an den Baufortschritt koppeln, nicht an das Datum.
- Bei Pauschalhonoraren die enthaltenen Leistungen auflisten lassen.
- Den Vertrag bei größeren Projekten rechtlich prüfen lassen, zum Beispiel über eine Verbraucherberatung. Das ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Vorschriften und aktueller Stand
Maßgeblich ist die HOAI in der Fassung von 2021. Nach Berichten der Fachverbände wird an einer Novelle gearbeitet, die Leistungsbilder aktualisieren und die Honorartafeln anpassen soll. Ob und wann sie in Kraft tritt, war zuletzt offen. Vor Vertragsschluss gilt deshalb: aktuelle Fassung prüfen.
Häufige Fragen zu HOAI
Ist die HOAI noch verbindlich?
Die Honorarsätze sind seit 2021 nicht mehr verbindlich. Die Parteien dürfen das Honorar frei vereinbaren. Die Verordnung gilt aber weiter als Rahmen für Leistungsbilder und Berechnung.
Was gilt, wenn kein Honorar vereinbart wurde?
Dann gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz aus der Honorartafel. Eine Vereinbarung in Textform bei Auftragserteilung ist deshalb sinnvoll, damit der Preis klar ist.
Muss ich alle neun Leistungsphasen beauftragen?
Nein. Die Phasen sind einzeln beauftragbar. Üblich ist bei Eigenleistung oder Bauleitung durch Dritte ein reduziertes Paket, zum Beispiel Phasen 1 bis 4.
Gilt die HOAI auch bei einer Sanierung?
Ja. Für Umbau und Modernisierung kann ein Umbauzuschlag vereinbart werden, weil die Planung im Bestand aufwendiger ist.
Wird die HOAI aktuell geändert?
Eine Novelle ist seit Längerem in Vorbereitung. Ein Inkrafttreten war nach den zuletzt verfügbaren Berichten noch nicht gesichert. Die aktuelle Fassung sollte vor Vertragsschluss geprüft werden.
Verwandte Begriffe
Bausachverständiger, Baugenehmigung, Kernsanierung, Katasteramt, Energieausweis









