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Elektroarbeiten selbst erledigen – die rechtliche Lage

In den eigenen vier Wänden können zahlreiche Arbeiten anfallen, die man selbst ohne professionelle Hilfe erledigen kann. Gerade Umzüge gehören zu den Gelegenheiten, an denen viele dieser Arbeiten anfallen. Meist handelt es sich dabei um Dinge wie dem Verlegen von Parkett, oder dem Streichen von Wänden. Dies sind tatsächlich Dinge, die auch rechtlich jeder auf eigene Faust unternehmen darf.

Bei Elektroarbeiten sieht die Sache jedoch etwas anders aus. Häufige heimische Arbeiten dieser Art sind das Anschließen von Lampen, das Entfernen von Steckdosen, oder das Verlegen von Kabeln. Obwohl die meisten Leute gar nicht wissen, ob sie diese Arbeiten auch tatsächlich selbst durchführen dürfen, tun viele es trotzdem – meist aus Kostengründen.

Doch tatsächlich ist es laut Gesetz Laien gar nicht erlaubt, eigene Arbeiten an der heimischen Elektrik vorzunehmen. Zumindest ist es für die meisten dieser Arbeiten nicht erlaubt. In diesem Artikel wird genauer erläutert, wie die rechtliche Lage zu dem Thema aussieht. Außerdem werden die Elektroarbeiten genannt, die auf eigene Faust durchgeführt werden dürfen. Sowie auch die Arbeiten, die das Geschick eines Profis erfordern.

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Die Rechtslage

Wenn man einen Blick in die „Niederspannungsanschlussverordnung“ wirft, dann erscheint die Rechtslage dazu mehr als eindeutig. Laut § 13 dieser Verordnung dürfen Laien keine Elektroarbeiten selbst verrichten. Nur Elektroinstallationsbetriebe, die bei dem jeweiligen Stromversorger als solche auch eingetragen sind, dürfen im Stromnetz diverse Arbeiten durchführen. Gültig ist diese Regelung für alle Geräte, die mit Haustechnik zu tun haben. In der Theorie könnte zwar jeder solchen Arbeiten mit Elektroartikeln aus dem Baumarkt selbst machen – allerdings ist dies aufgrund der gegebenen Gesetzeslage rechtlich verboten.

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Nicht weil den Menschen die Kompetenz für solche Arbeiten grundsätzlich abgesprochen wird, sondern weil dort Fehler unter anderem zu Kurzschlüssen, Stromschlägen und Kabelbränden führen können. Und diese könnten dann im Umkehrschluss hohe Personen- und Sachschäden bedeuten.

Das diese Gesetzeslage viele Menschen verwundert, ist wiederum nicht überraschend, da es schließlich eine Menge Leute gibt, die Installationsarbeiten an ihrer Elektrik selbst vornehmen. Aber tatsächlich ist es so, dass einfache Privatpersonen solche Arbeiten nicht erledigen dürfen. Dazu zählen auch solche simplen Dinge wie das Anschließen von Lampen, sowie die Entfernung, bzw. der Austausch von Steckdosen.

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Also immer einen Profi engagieren?

Die Gesetzeslage sieht es jedenfalls nach der Niederspannungsanschlussverordnung so vor, dass in solchen Fällen immer ein Profi zurate gezogen werden muss. Auch wenn es in der Realität natürlich so ist, dass wohl die wenigsten Menschen für die Anbringung einer neuen Lampe einen Elektroinstallateur beauftragen werden.

Derartige Arbeiten auf eigene Faust mögen zwar gesetzlich verboten sein, allerdings gibt es keine überwachsende Instanz, die das auch überprüft. Insofern drohen einem bei dieser Form von Eigeninitiative auch keine Strafen wie Bußgelder. Es bleibt bei Arbeiten wie dem Austausch von Steckdosen nur wichtig, dass stets alle Vorschriften in puncto Sicherheit beachtet werden. Und dass sich der jeweilige „Installateur“ stets an die Empfehlungen der Hersteller richtet. In jedem Fall sollte vor diesen Elektroarbeiten die jeweilige Sicherung ausgeschaltet werden.

Die Netzstecker müssen ebenfalls vom Saft. Wenn die Sicherung ausgelöst wird, kann diese auch auf eigene Faust wieder eingeschaltet werden. Falls die Sicherung danach aber ein weiteres Mal ausgelöst wird, besteht irgendwo in der Elektrik nach wie vor ein Fehler. Ein entsprechender Fachmann sollte in so einem Fall hinzugezogen werden, damit dieser den Stromkreis überprüft.

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Rechtliche Ausnahmen

Wie bereits geklärt, sieht die Rechtslage für eigens durchgeführte Elektroarbeiten ziemlich eindeutig aus. Tatsächlich existieren dabei aber auch ein paar rechtliche Ausnahmen. Zum Beispiel ist es nicht verboten, selbst ein paar Schlitze zu stemmen, Rohre zu verlegen, oder Kabel zu verlegen.

Um jedoch bei diesen Arbeiten auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, sie in Abstimmung mit einem Elektriker durchzuführen, der zum einen die Anschlussarbeiten übernimmt, und sich zum anderen natürlich um die Elektroarbeiten kümmert. Es gibt sogar Firmen, die ihren Kunden durchaus erlauben, ihnen zuzuarbeiten, und unterstützen sie dabei auch noch. Von den meisten Betrieben wird diese Form von Zuarbeit jedoch abgelehnt, da sie in solchen Fällen schnell mal für fremde Arbeiten haften müssen. Zu den Arbeiten, die auch rechtlich selbst vorgenommen werden dürfen, zählen folgende:

– Das Verlegen von Kabeln
– Das Montieren von Lampen (ohne sie anzuschließen)
– Das Stemmen von Schlitzen
– Das Eingipsen von Steckdosen

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Elektriker beauftragen ist die bessere Option

Zahlung im Schadensfall

Des Weiteren ist bei eigens durchgeführten Elektroarbeiten noch aus einem ganz anderen Grund Vorsicht geboten. Wenn an elektrischen Anlagen Schäden auftreten, die auf die Arbeiten eines Laien zurückzuführen sind, dann muss dieser betroffene Laie auch für diese Schäden aufkommen.

Grund dafür ist, dass in so einem Fall der Versicherungsschutz erlischt. Das ist aber auch wirklich nur dann der Fall, wenn die aufgetretenen Schäden auch wirklich auf grobe und fahrlässige Handlung eines Laien zurückgeführt werden können. Darüber hinaus kann die Garantie des Herstellers ebenfalls wirkungslos werden.

Zustimmung des Vermieters

Für kleinere Elektroarbeiten im eigenen Heim ist die Erlaubnis eines Vermieters nicht zwangsläufig notwendig. Bei Steckdosen, Leitungen, und Schaltern sieht die Sache jedoch anders aus. Sollten Arbeiten in diesen Bereichen anfallen, dann muss der Vermieter über diese Arbeiten informiert werden. Hier muss auch zwischen verschiedenen Installationen unterschieden werden, die in einer Wohnung durchzuführen sind.

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Dazu zählt beispielsweise im Badezimmer die Ergänzung einer Steckdose, (falls es noch keine geben sollte), oder das Anbringen weiterer Steckdosen, falls ihre Anzahl nicht zufriedenstellend sein sollte. Für die Steckdosen-Ergänzung muss der Vermieter aufkommen. Für die weiteren Steckdosen müsste der Mieter bezahlen – allerdings nur, sofern der Vermieter seine Zustimmung gegeben hat.

Darüber hinaus ist es noch sehr zu empfehlen, die alten Teile bei dem Wechsel von Geräteträgern oder Schaltern stets aufzubewahren, um sie bei dem Auszug wieder so zu befestigen, wie sie beim Einzug waren. Generell schätzen es Vermieter sehr, wenn die Wohnung wieder möglichst in dem Zustand übergeben wird, den sie auch beim Zeitpunkt des Einzugs hatte.

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4 Kommentare

  1. Der Beitrag betont deutlich, dass Elektroarbeiten nicht leichtfertig von Laien durchgeführt werden sollten. Als Elektriker kann ich bestätigen, dass es sich lohnt, einen Fachmann zu beauftragen. Nicht nur wegen der rechtlichen Lage, sondern auch um die eigene Sicherheit zu gewährleisten. Fehler bei Elektroarbeiten können schwerwiegende Folgen haben. Daher, vertrauen Sie auf Profis und bleiben Sie sicher.

  2. Danke für den Beitrag. Gut zu wissen, dass man laut der Niederspannungsanschlussverordnung keine Elektroarbeiten selbst verrichten dar. Ich werde definitiv für die Elektroinstallation in meiner Wohnung einen Fachmann engagieren.

  3. In unserem Haus müssen noch einige Lichtleitungen verbunden werden. Mir war überhaupt nicht klar, dass bei Niederspannungsanschlüssen immer ein Profi hinzugezogen werden muss. Ich denke, ich werde wohl einen Elektriker bestellen müssen.

    https://www.elektro-drosg.at/leistungen/elektroinstallationen

  4. Ich habe auch einige Arbeiten bei mir selbst übernommen. Zum Beispiel das Verlegen von Kabeln und das Montieren von Lampen mache ich selbst. Allerdings lasse ich einen Freund, der Elektrosachverständiger ist, immer nochmal drüberschauen. https://sv-reuter.de/

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