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Wer zahlt was bei einem Wasserschaden?

Wer als Mieter oder Vermieter an die „wirklich ärgerlichen Schäden“ denkt, denkt oft an den Wasserschaden. Dieser kommt oft „aus dem nichts“, ist aber gleichzeitig unberechenbar und kann umfangreiche Folgen nach sich ziehen.

Welche Versicherung die Kosten für einen Wasserschaden übernimmt, ist immer von den „Rahmendetails“ abhängig.

Drei Optionen, die hier im Raum stehen, sind: Die Wohngebäude-, die Hausrat- und die Privathaftpflichtversicherung. (Welche Versicherung wann in Frage kommt, lesen Sie in den weiteren Abschnitten.) Fest steht jedoch auch, dass eine Übernahme der Kosten natürlich vor allem auch von dem jeweils abgeschlossenen Tarif abhängig ist. Damit Schäden, die durch Naturereignisse, wie zum Beispiel Hochwasser, entstehen, übernommen werden, braucht es in den allermeisten Fällen auch eine Elementarversicherung.

Eine grundsätzliche Frage: Welche Versicherung ist für welchen Wasserschaden verantwortlich?

Für den Versicherer macht es durchaus einen Unterschied, ob ein Wasserschaden aufgetreten ist, weil:

  • eine Leitung geplatzt ist
  • Hochwasser dafür gesorgt hat, dass der Keller überschwemmt wurde
  • die Waschmaschine übergelaufen ist.

Je nach Ursache kann es sein, dass eine andere Versicherung (vielleicht auch gar keine?) greift. Um auf der sicheren Seite (und damit perfekt abgesichert) zu sein, ist es immer wichtig, auf das Kleingedruckte zu achten. Bei den folgenden Angaben handelt es sich um weitestgehend allgemeine Standards. Das bedeutet, dass es durchaus Ausnahmen geben kann. Im Zweifel hilft ein Anruf beim jeweiligen Versicherer weiter.

Die Wohngebäudeversicherung und der Wasserschaden

Eine Wohngebäudeversicherung greift immer dann, wenn das Gebäude (oder Einbauten, die fest mit dem Gebäude verbunden sind) durch das Wasser beschädigt werden. Ein klassisches Beispiel: Wasser tritt durch ein defektes Rohr aus und ruft Schäden an den Wänden oder am Boden hervor. Hier wäre die Wohngebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie würde in der Regel die Kosten für die Beseitigung des Schadens, die Reparatur und die Trocknung übernehmen. Auch Folgeschäden an fest eingebauten Elementen werden durch sie abgedeckt.

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Es gibt jedoch auch Schäden, die von der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen sind. Wer sich beispielsweise gegen Naturgewalten, wie beispielsweise Starkregen oder Hagel, absichern möchte, braucht die bereits oben erwähnte Elementarversicherung.

Siehe auch  Messie in der Wohnung – diese Möglichkeiten haben Vermieter

Die Hausratversicherung und der Wasserschaden

Über die Hausratversicherung werden Schäden abgesichert, die an beweglichen Einrichtungsgegenständen entstehen können.

Ein Beispiel: Leitungswasser tritt aus und beschädigt Möbel, Bücher, Geräte usw.. In diesen Fällen wird meist der Neuwert der betreffenden Gegenstände ersetzt. (Dies gilt in der Regel nicht, wenn der Bewohner schlicht vergessen hat, den Wasserhahn zuzudrehen.)

Um sicherzugehen, im Schadensfall auch eine ausreichend hohe Summe erstattet wird, ist es auch hier wichtig, auf das Kleingedruckte zu achten. In den entsprechenden Versicherungsverträgen wird immer eine Obergrenze angegeben. Diese sollte natürlich zum Wert der Einrichtung passen. Auch hier gilt jedoch: Wurde der betreffende Schaden durch eine Naturgewalt hervorgerufen, brauchen Sie einen Elementarschutz, um eine Erstattung beantragen zu können.

Die Privathaftpflicht und der Wasserschaden

Als Faustregel gilt: Die Privathaftpflicht kann grundsätzlich nur dann zum Tragen kommen, wenn nicht die eigene Person, sondern ein Dritter geschädigt wurde.

Ein Beispiel: Ihre Spülmaschine ist ausgelaufen und das Wasser läuft in die Wohnung unter Ihnen. In diesem Fall ersetzt Ihre Privathaftpflicht in der Regel den Schaden. Hierbei handelt es sich dann um eine sogenannte Schadenersatzleistung. Die eigenen Kosten des Verursachers bleiben in diesem Fall jedoch unberührt. Die Privathaftpflicht kümmert sich nur um den Fremdschaden.

Was, wenn ein Wasserschaden dafür sorgt, dass ich nicht in meine eigene Wohnung zurück kann?

Diese Frage stellt sich oft im Zusammenhang mit besonders großen Wasserschäden. Denn: Je nachdem, wie früh ein Wasserschaden entdeckt wird, kann es sein, dass die Wohnung (oder das Haus) für einen gewissen Zeitraum unbewohnbar wird. Gegebenenfalls können Sie sich auch hier wieder an Ihre Versicherung wenden. Es gibt durchaus Versicherer, die hier sehr kooperativ sind und ihren Kunden die Kosten für das Hotel über einen bestimmten Zeitraum zahlen.

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Um herauszufinden, was in Ihrem persönlichen Fall gilt, lohnt sich ein Blick in die Unterlagen. Dies gilt auch mit Hinblick auf Fragen, wie zum Beispiel: „Wer zahlt die Unterbringung für meine Haustiere?“, „Wer kommt für die Lagerung meiner Möbel auf?“ oder „Wer übernimmt die Mietausfallzahlungen in welcher Höhe?“.

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Es lohnt sich definitiv, ein wenig Zeit zu investieren, um dann letztendlich einen Vertrag abzuschließen, der ideal zur eigenen Situation passt.

Gibt es auch Kosten, die bei einem Wasserschaden nicht abgedeckt werden?

Versicherungen können in der heutigen Zeit auf vielen verschiedenen Tarifen basieren. Manche Schäden werden abgedeckt, andere nicht, manche nur zum Teil. In den meisten Fällen ist im ersten Schritt die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner. Etwas kniffliger wird die Situation, wenn Naturgewalten dafür verantwortlich sind, dass die Wohnung unter Wasser steht. Wer in solchen Fällen keine Elementarversicherung abgeschlossen hat, bleibt oft auf seinen Kosten sitzen.

Hinzu kommt, dass einige Versicherer wenig kooperativ sind, wenn es darum geht, für Wasser, das aus einem Wasserbett ausgetreten ist, aufzukommen. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, braucht es in den allermeisten Fällen eine Zusatzversicherung.

Was erwarten die Versicherer?

Damit eine Versicherung eine Leistung übernimmt, ist es auch wichtig, dass der Versicherungsnehmer seinen Pflichten nachgekommen ist. Klar: Die Beiträge müssen gezahlt werden. Aber es gibt noch weitere Punkte, die beachtet werden sollten. So ist es zum Beispiel wichtig, dass die betreffenden Räumlichkeiten nicht insoweit ausgekühlt waren, dass das Risiko an Frost an den Leitungen deswegen gestiegen ist. Sollte nachgewiesen werden können, dass genau das der Fall war, kann es sein, dass der Schaden nicht komplett ersetzt wird.

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Immer besser: Vorbeugen!

Ein Wasserschaden ist in vielerlei Hinsicht ärgerlich. Daher ist es natürlich immer besser, einem solchen Szenario von Vornherein vorzubeugen. Sowohl Mieter als auch Vermieter sind gut beraten, aufmerksam zu bleiben. Die folgenden Tipps helfen weiter:

  • Viele Wasserschäden werden durch alte Rohre hervorgerufen. Daher ist es umso wichtiger, Anschlüsse und Leitungen in regelmäßigen Abschnitten zu prüfen.
  • Die Heizungsanlage sollte in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Wie weit die entsprechenden Intervalle beieinander liegen sollten, erklärt Ihnen der jeweils zuständige Fachbetrieb.
  • Sind Wasserrohre verstopft, sollten diese schnellstmöglich gereinigt werden.
  • Räumlichkeiten sollten niemals auskühlen. Denn: Kalte Räume bedeuten auch kalte Rohre. Und kalte Rohre sind in der Regel deutlich poröser.
  • Wasserhähne, die Sie im Winter nicht brauchen, zum Beispiel im Keller, sollten bei Frost abgesperrt werden. (Achtung: Wasser vor dem Winter komplett entleeren! Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Flüssigkeit friert und das Rohr platzt.)
Siehe auch  Abnahme von Bauleistungen – darauf sollten man achten

Trotz aller Vorsicht kann es natürlich sein, dass ein Wasserschaden entsteht. In diesem Fall ist es wichtig, schnell zu reagieren, um im Idealfall Schlimmeres zu verhindern.

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Danach ist es sinnvoll, wie folgt vorzugehen:

  • Elektronische Geräte sollten in jedem Fall ausgeschaltet bleiben.
  • Wasserleitung und Stromzufuhr unterbrechen.
  • Wenn niemand in Gefahr ist und die oben genannten Punkte abgearbeitet wurden, ist es an der Zeit, sich beim Versicherer zu melden. Dieser wird selbstverständlich Rückfragen stellen und sich beispielsweise über die geschätzte Höhe und den Umfang des Schadens erkundigen.
  • Machen Sie Fotos, um alles bestmöglich zu dokumentieren. So haben Sie wichtige Beweise in der Hand, wenn es darum geht, den genauen Schaden zu ermitteln.
  • Bringen Sie – falls möglich – Möbel und andere Einrichtungsgegenstände „aus der Gefahrenzone“.
  • Ihre Sicherheit steht an erster Stelle! Wenden Sie sich an einen Experten, wenn es darum geht, den Schaden zu beseitigen und elektronische Geräte wieder nutzen zu können. Offene Flammen und Strom sind bis dahin absolut tabu. Es besteht Lebensgefahr!

Eine detaillierte Kommunikation mit dem Versicherer, einem Fachbetrieb und (sofern vorhanden) dem Vermieter ist mit Hinblick auf die Beseitigung eines Wasserschadens unerlässlich. Je früher Sie agieren, desto eher stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Räumlichkeiten wahrscheinlich schon bald wieder nutzen können, ohne sich zum Beispiel in Zukunft dem erhöhten Risiko einer Schimmelbildung auszusetzen.

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