Gebäude mit begrüntem Dach und Glasfassade

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist das deutsche Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden. Es hat am 29.07.2026 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Es regelt energetische Anforderungen an Neubauten und Bestand, Heizungen, Energieausweise und setzt Teile der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) um.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das GModG trat laut den ausgewerteten Quellen am 29.07.2026 in Kraft und löste das GEG ab. Viele Strukturen und Begriffe wurden übernommen.
  • Die bisherige 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen entfällt laut Berichten. An ihre Stelle tritt eine „Bio-Treppe“ für Gas- und Ölheizungen.
  • Teile zur EPBD-Umsetzung, darunter neue Energieausweis-Regeln, gelten laut Berichten erst ab Anfang 2027.
  • Recht und Auslegung ändern sich. Vor Entscheidungen den aktuellen Gesetzestext und Fachberatung prüfen.

Anwendungsbereich und Abgrenzung

Das GModG gilt für Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden. Es regelt, wie energiesparend Neubauten und sanierte Gebäude sein müssen, wie Heizungen betrieben werden und welche Nachweise nötig sind. Es richtet sich an Eigentümer, Bauherren, Planer, Energieberater und Handwerker.

Abzugrenzen ist das GModG vom Förderrecht. Die BEG beschreibt finanzielle Zuschüsse und Kredite, das GModG beschreibt Pflichten. Beides hängt zusammen, ist aber rechtlich getrennt. Ebenso zu unterscheiden sind technische Normen wie DIN 4108. Sie liefern Berechnungs- und Planungsregeln, auf die das Gesetz Bezug nimmt, sind aber selbst keine Gesetze.

Das GEG war 2020 in Kraft getreten und hatte EnEG, EnEV und EEWärmeG zusammengeführt. Das GModG führt diese Linie fort. Nach den ausgewerteten Quellen wurden Aufbau und viele Verweise beibehalten, einzelne Bereiche aber geändert.

Aufbau und Systematik

Die folgende Übersicht fasst die Themenfelder grob zusammen. Einzelne Angaben stammen aus Presse- und Fachberichten und sind mit dem Gesetzestext abzugleichen (zum Beispiel über das Gesetzesportal des Bundes oder lxgesetze.de).

Themenfeld Kerngedanke
Allgemeine Vorgaben Zweck, Begriffe, Anwendungsbereich
Neubau Energetische Anforderungen an Niedrigstenergiegebäude, Referenzgebäude, Berechnung
Bestand Mindestanforderungen bei Änderungen an Bauteilen, Nachrüstpflichten
Heizungsanlagen Anforderungen an Betrieb und Einbau, Regeln zu erneuerbaren Energien und Bio-Treppe
Energieausweis Pflicht bei Verkauf und Vermietung, neue Skala ab 2027 laut Berichten
Vollzug und Bußgelder Nachweise, Kontrolle, Ordnungswidrigkeiten
Bio-Treppe im GebäudemodernisierungsgesetzSäulendiagramm: Anteil erneuerbarer Brennstoffe bei neuen Gas- und Ölheizungen laut Berichten, 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040.Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen (laut Berichten)10 %15 %30 %60 %ab 2029ab 2030ab 2035ab 2040Mindestanteil Biomasse oder Grüngas. Aktuellen Gesetzestext prüfen.
Die Bio-Treppe steigert den Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe schrittweise.

Zentrale Begriffe und Regeln

Heizungsregeln und Bio-Treppe

Im GEG galt für neue Heizungen die Vorgabe, 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen. Laut Berichten entfällt diese Pflicht im GModG. Stattdessen gibt es mehr Technologieoffenheit. Neue Gas- und Ölheizungen sollen schrittweise steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe nutzen. Berichtet wird die sogenannte Bio-Treppe mit 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Eine Quelle nennt zudem 100 Prozent ab 2045. Dies ist als unsicher einzustufen und im Gesetzestext zu prüfen. Wer plant, eine fossile Heizung einzubauen, sollte die laufenden Brennstoffkosten und die Verfügbarkeit von Biomethan oder Bioöl prüfen.

Für Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse und andere Heizarten gelten weiter technische Anforderungen. Vorteile solcher Anlagen sind unter Wärmepumpe beschrieben. Zusammenhänge zur Heizungstemperatur zeigen die Beiträge zu Vorlauftemperatur und Jahresarbeitszahl.

Hydraulischer Abgleich

Das Gesetzesportal lxgesetze.de führt einen § 60c zum hydraulischen Abgleich. Danach ist für Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten, laut dieser Quelle ab sechs, der Abgleich nach Einbau durchzuführen und zu bestätigen. Der genaue Anwendungsbereich ist im Gesetz nachzulesen. Mehr zum Verfahren unter Hydraulischer Abgleich.

Bauteilanforderungen im Bestand

Bei Änderungen an Außenbauteilen müssen Mindestwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) eingehalten werden. Ein Bericht nennt für die Außenwand einen Wert von 0,24 W/(m²K) und für Fenster 1,30 W/(m²K). Diese Zahlen sind als Richtwert zu verstehen und im Gesetz zu prüfen. Typische Maßnahmen sind Wärmedämmverbundsysteme, Dachdämmung und Innendämmung. Befreiungen und Ausnahmen, zum Beispiel für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, existieren in Teilen. Details sind im Einzelfall zu klären.

Energieausweis und EPBD

Der Energieausweis ist weiter Pflicht beim Verkauf und bei Neuvermietung. Teile der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) werden laut Berichten Anfang 2027 wirksam, möglicherweise ab Ende Januar 2027. Dazu gehören eine neue Skala mit Effizienzklassen, für Nichtwohngebäude A bis G, und Mindeststandards für bestehende Nichtwohngebäude. Eine andere Quelle nennt für Wohngebäude eine Skala bis H. Das ist unklar. Bestehende Ausweise bleiben laut Berichten bis zum Ablauf gültig. Auch Jahres-Primärenergiebedarf und Wärmepass sind in diesem Zusammenhang wichtig.

Bedeutung für Bauherr, Handwerker und Eigentümer

Bauherren im Neubau müssen den Energiebedarf nachweisen und eine Heizung wählen, die den Vorgaben entspricht. Die Wahl zwischen Wärmepumpe und fossiler Heizung mit steigendem Bioanteil sollte auf Betriebskosten und Förderlage geprüft werden. Dazu dienen Berechnungen eines Energieberaters.

Eigentümer im Bestand stehen oft vor der Frage, ob und wann sie Heizung oder Hülle erneuern. Das GModG verpflichtet vor allem bei Änderungen und Ausbau. Es kann zudem Pflichten bei Eigentümerwechsel auslösen. Bevor eine Sanierung beginnt, sollte geklärt werden, ob die Maßnahme förderfähig ist, und ein Antrag gestellt werden (siehe BEG). Hilfreich sind Energieberatung, Energieausweis und gegebenenfalls ein individueller Sanierungsfahrplan.

Für Handwerker ist wichtig, die Neuregelungen zu kennen. Sie müssen Kunden zu zulässigen Heizungsarten beraten, den hydraulischen Abgleich korrekt durchführen und bestätigen und die Bauteilanforderungen beachten. Unterlassene Hinweise können zu Haftungsrisiken führen.

Typische Fehler und Missverständnisse

  • „Das alte GEG gilt weiter“: Seit dem 29.07.2026 gilt laut Quellen das GModG. Für Altfälle können Übergangsregeln greifen.
  • „Fossile Heizungen sind verboten“: Laut Berichten nein, sie unterliegen aber steigenden Anteilen erneuerbarer Brennstoffe.
  • „Alle Werte sind fix“: Presseangaben zu Prozentsätzen und U-Werten sollten mit dem Gesetzestext abgeglichen werden.
  • „Der Energieausweis wird sofort ungültig“: Laut Berichten bleiben bestehende Ausweise gültig.
  • „Förderung und Pflicht sind dasselbe“: Die BEG ist freiwillig, das GModG verpflichtend.
  • „Hydraulischer Abgleich ist nur bei Neubauten nötig“: Der Anwendungsbereich ist im Gesetz zu prüfen.

Verhältnis zu anderen Normen und Gesetzen

Das GModG verweist auf technische Regeln, darunter Berechnungsnormen wie DIN 4108 für den Wärmeschutz und Normen zur Anlagentechnik. Für den Schallschutz ist DIN 4109 relevant. Zur Förderung steht die BEG. Mieter- und Vermieterrechte, zum Beispiel bei der Modernisierungsumlage, ergeben sich aus dem BGB (siehe Modernisierungsumlage). Denkmalgeschützte Gebäude können Ausnahmen haben (siehe Denkmalschutz).

Bezug des Regelwerks

Gesetzestexte sind frei zugänglich. Der Gesetzestext ist über das Bundesgesetzblatt, das Gesetzesportal des Bundes und Portale wie lxgesetze.de lesbar. Dieser Beitrag gibt Inhalte nur kurz und sinngemäß wieder. Angaben aus Berichten sind gekennzeichnet. Die Fassung kann sich durch Änderungen ändern, daher den aktuellen Stand prüfen.

Kosten und Haftung allgemein

Die Kosten hängen von Heizungsart, Dämmung, Gebäudezustand und Förderung ab. Wer Pflichten verletzt, riskiert Bußgelder und Probleme bei Verkauf oder Vermietung. Handwerker haften für ihre Leistung, Planer für ihre Fachplanung, Eigentümer für die Einhaltung bei eigenen Maßnahmen. Wie weit die Pflichten reichen, ist im Einzelfall zu prüfen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen zu GModG

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?

Es ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden. Es löste das Gebäudeenergiegesetz laut den ausgewerteten Quellen am 29.07.2026 ab. Es regelt Anforderungen an Gebäude, Heizungen und Energieausweise.

Was ist die Bio-Treppe?

Die Bio-Treppe ist eine Staffel für neue Gas- und Ölheizungen mit steigendem Anteil erneuerbarer Brennstoffe. Berichtet werden 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Die Werte sind im Gesetzestext zu prüfen.

Gilt die 65-Prozent-Regel noch?

Laut Berichten entfällt die starre 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen. Stattdessen gelten neue Regeln mit größerer Technologieoffenheit. Für den konkreten Fall sollten Eigentümer den aktuellen Gesetzestext und eine Energieberatung nutzen.

Muss ich einen hydraulischen Abgleich machen lassen?

Das Gesetz enthält eine Regelung dazu in § 60c. Sie betrifft laut Gesetzesportal Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden ab einer bestimmten Zahl von Wohneinheiten. Ob der Abgleich im Einzelfall Pflicht ist, sollte ein Fachbetrieb prüfen.

Welche U-Werte gelten im Bestand?

Ein Bericht nennt als Mindestanforderung bei Änderungen eine Außenwand von 0,24 W/(m²K). Das ist als Richtwert zu verstehen. Die genauen Werte und Ausnahmen stehen im Gesetz.

Wird der Energieausweis neu geregelt?

Laut Berichten werden Teile der EU-Gebäuderichtlinie Anfang 2027 umgesetzt, darunter neue Effizienzklassen. Bestehende Ausweise bleiben laut Berichten gültig. Den aktuellen Stand vor Erstellung eines neuen Ausweises prüfen.

Verwandte Begriffe

BEG, Energieausweis, Hydraulischer Abgleich, U-Wert, Wärmepumpe

über Thomas

Mein Name ist Thomas Petzold und ich bie Schreinermeister und Holztechniker und war 22 Jahre selbstständig mit einer Möbelschreinerei. Meine Leidenschaft ist das umsetzen von Bauprorjekten aller Art und möchte hier an dieser Stelle mein Fachwissen mit Euch teilen, aber auch neu erlernte Dinge über Maschinen, Materialien und Vorgehensweisen mit Euch teilen, denn: Man lernt nie aus!

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