Illustration: Haus mit Euro-Münze und Prozentzeichen für die Bundesförderung

BEG: Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist das staatliche Förderprogramm für energieeffiziente Gebäude in Deutschland. Sie gewährt Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Einzelmaßnahmen wie Dämmung und Heizungstausch sowie für Effizienzhäuser. Sie gliedert sich in BEG EM (Einzelmaßnahmen), BEG WG (Wohngebäude) und BEG NWG (Nichtwohngebäude).

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BEG besteht aus drei Teilen: EM für Einzelmaßnahmen, WG für Wohngebäude und NWG für Nichtwohngebäude.
  • Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Verträge nur mit entsprechenden Bedingungen abschließen.
  • Laut Berichten wurden die Konditionen mit Wirkung vom 21.07.2026 reformiert. Insbesondere Heizungsförderung und iSFP-Bonus änderten sich.
  • Förderquoten und Deckel ändern sich. Vor jeder Entscheidung die aktuellen Konditionen prüfen.

Anwendungsbereich und Abgrenzung

Die BEG fördert vor allem die Sanierung und Modernisierung bestehender Gebäude sowie die Heizungsumstellung. Für Neubauten gibt es eigene Programme. Antragsberechtigt sind je nach Teil Eigentümer, Unternehmen, Kommunen und Vermieter. Bei EM ist meist der Eigentümer des Gebäudes antragsberechtigt, bei Mietobjekten kann auch der Vermieter Anträge stellen.

Abzugrenzen ist die BEG von gesetzlichen Pflichten. Das GModG legt fest, was Eigentümer tun müssen. Die BEG regelt, was gefördert wird. Eine Förderung gibt es in der Regel nur für Maßnahmen, die über Mindestanforderungen hinausgehen oder diese erfüllen, und nur bei fachgerechter Ausführung und Nachweis. Steuerliche Förderungen und regionale Programme sind eigenständig und teilweise kombinierbar. Kombinationsregeln sind im Einzelfall zu prüfen.

Aufbau und Systematik

Die folgende Übersicht fasst den Aufbau zusammen. Die Zuordnung der Förderstellen entspricht dem bisher üblichen Stand und ist zu prüfen.

Teil Gegenstand Zuständigkeit (laut Förderstellen)
BEG EM Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Heizungstausch BAFA für Hülle, Anlagentechnik und Optimierung. KfW für den Heizungstausch.
BEG WG Effizienzhäuser im Wohnbereich, Komplettsanierung KfW
BEG NWG Effizienzgebäude im Nichtwohnbereich KfW
Aufbau der Bundesförderung für effiziente GebäudeDie BEG gliedert sich in Einzelmaßnahmen, Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Bei den Einzelmaßnahmen stehen Gebäudehülle mit 15 Prozent Grundförderung und Heizung mit 30 Prozent Grundförderung.BEG FörderungBEG EMEinzelmaßnahmen am GebäudeBEG WGWohngebäudeBEG NWGNichtwohngebäudeGebäudehülle15 % GrundförderungiSFP-Bonus 5 %nur über 30.000 €Heizung30 % GrundförderungTempobonus bis 16 %Einkommen 10 bis 40 %Effizienzhaus und KomplettsanierungKredite und Zuschüsse je ProgrammKonditionen vor Antrag prüfenStand laut Berichten zur Reform vom 21.07.2026
Die BEG gliedert sich in Einzelmaßnahmen sowie Wohn- und Nichtwohngebäude.

Zentrale Begriffe und Regeln

Gebäudehülle

Für Maßnahmen an der Hülle, also Dämmung von Dach, Außenwand und Kellerdecke sowie Fenster und Türen, gilt laut Berichten eine Grundförderung von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gab es bisher einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten. Laut Berichten wird dieser Bonus seit der Reform vom 21.07.2026 nur noch für den Kostenanteil über 30.000 Euro gewährt. Die Höchstbeträge für förderfähige Kosten sind zu prüfen. Typische Maßnahmen finden sich in den Beiträgen zu Dachdämmung, Dreifachverglasung und WDVS.

Heizung

Für den Austausch von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, etwa einer Wärmepumpe, gilt laut Berichten eine Grundförderung von 30 Prozent. Die förderfähigen Kosten betragen für die erste Wohneinheit laut Berichten 28.000 Euro (zuvor 30.000 Euro). Ab Februar 2027 sollen sie laut Berichten schrittweise sinken. Hinzu kommen Boni:

  • Klimageschwindigkeitsbonus: laut Berichten 16 Prozent ab 21.07.2026, danach halbjährlich sinkend. Als Stufen werden 12 Prozent ab Februar 2027 und 8 Prozent ab August 2027 genannt.
  • Einkommensbonus: laut Berichten gestaffelt mit 40, 30 und 10 Prozent, abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen. Ein Familienzuschlag auf die Einkommensgrenze wird erwähnt.
  • Weitere Boni, zum Beispiel für bestimmte Wärmepumpen, sind je nach Programmstand möglich.

Alle Prozentsätze sind Richtwerte aus Berichten. Maßgeblich sind die Richtlinie und die Merkblätter der Förderstellen.

Antrag vor Vorhabenbeginn

Die Förderung muss in der Regel beantragt werden, bevor der Vorhabenbeginn erfolgt. Als Vorhabenbeginn zählt üblicherweise der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Verträge sollten daher mit einer aufschiebenden Bedingung (die Förderzusage) oder einem Rücktrittsrecht abgeschlossen werden. Planungsleistungen und Beratung gelten meist nicht als Vorhabenbeginn. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

Energieeffizienz-Experte

Bei bestimmten Vorhaben, vor allem bei Effizienzhaus-Stufen, bei Sanierungsfahrplänen und teils bei Hüllenmaßnahmen, sind Energieeffizienz-Experten einzubinden. Sie erstellen Konzept und Nachweise und begleiten die Umsetzung. Die Experten stehen in einer öffentlichen Liste. Eine Förderung der Fachplanung ist möglich. Die Höhe ist zu prüfen.

Bedeutung für Bauherr, Handwerker und Eigentümer

Eigentümer sollten die Förderung früh in die Planung einbeziehen. Zuerst die Ziele klären: Dämmung, Heizung, Fenster oder Komplettsanierung. Danach Angebote einholen, Antrag stellen und erst nach der Zusage beauftragen. Sinnvoll ist eine Energieberatung, die auch die Wechselwirkungen von Hülle und Heizung zeigt (siehe Kernsanierung).

Handwerker müssen Nachweise liefern, zum Beispiel Rechnungen, technische Projektbeschreibungen und Bestätigungen. Bei Heizungen sind Fachunternehmererklärungen üblich. Ein hydraulischer Abgleich ist oft Voraussetzung (siehe Hydraulischer Abgleich). Fehlerhafte Angaben können zur Rückforderung führen.

Im Neubau spielt BEG EM kaum eine Rolle. Im Bestand ist die Förderung dagegen oft entscheidend für die Wirtschaftlichkeit. Bei Denkmälern gibt es Sonderregeln (siehe Denkmalschutz).

Typische Fehler und Missverständnisse

  • Zu früh beauftragen: Wer vor dem Antrag einen Vertrag ohne Bedingung abschließt, verliert meist den Anspruch auf Förderung.
  • Alte Prozentsätze verwenden: Konditionen wurden laut Berichten zum 21.07.2026 reformiert und sinken teils halbjährlich.
  • Förderung mit Pflicht verwechseln: Die BEG ist freiwillig, das GModG verpflichtet.
  • Förderfähige Kosten mit Gesamtkosten gleichsetzen: Zuschüsse beziehen sich nur auf förderfähige Kosten und Höchstgrenzen.
  • Einkommensbonus falsch einschätzen: Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen laut Richtlinie.
  • Nachweise unterschätzen: Fehlende Unterlagen verzögern die Auszahlung.

Verhältnis zu anderen Normen und Gesetzen

Die BEG setzt technische Mindestanforderungen für förderfähige Maßnahmen fest, oft mit Bezug auf Wärmeschutzwerte wie den U-Wert und auf Energiebedarfsberechnungen nach Normen wie DIN 4108. Rechtsgrundlage ist die Förderrichtlinie des Bundes, nicht ein Gesetz. Steuerliche Förderung (§ 35c EStG) kann alternativ in Betracht kommen, aber nicht für dieselben Kosten doppelt. Die genauen Regeln sind im Einzelfall mit Steuerberatung zu klären. Zum Heizungsrecht siehe GModG.

Bezug des Regelwerks

Die Förderrichtlinien und Merkblätter sind bei BAFA, KfW und dem zuständigen Bundesministerium frei zugänglich. Dort stehen auch Antragsportale und Listen der Energieeffizienz-Experten. Dieser Beitrag fasst nur zusammen. Aktuelle Konditionen prüfen, da sie sich ändern können. Dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Kosten und Haftung allgemein

Die Förderung senkt die Kosten, deckt sie aber nie vollständig. Zuschüsse sind auf förderfähige Kosten und Höchstgrenzen begrenzt. Die Fachplanung und die Dokumentation verursachen eigene Kosten. Bei Verstößen gegen Förderbedingungen droht die Rückforderung. Der Antragsteller trägt die Verantwortung für richtige Angaben. Handwerker haften für ihre Ausführung, Experten für ihre Bestätigungen.

Häufige Fragen zu BEG

Was ist die BEG?

Die BEG ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie unterstützt energetische Sanierungen und Heizungsumstellungen mit Zuschüssen und Krediten. Sie gliedert sich in EM, WG und NWG.

Wer ist zuständig, BAFA oder KfW?

Nach bisherigem Stand betreut das BAFA Zuschüsse für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Die KfW betreut die Heizungsförderung sowie WG und NWG. Die Zuständigkeit sollte vor Antragstellung geprüft werden.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Vorhabenbeginn. Als Beginn gilt in der Regel der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Verträge sollten eine Bedingung für die Förderzusage enthalten.

Wie hoch ist die Förderung für die Gebäudehülle?

Laut Berichten beträgt die Grundförderung 15 Prozent. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt laut Berichten seit der Reform vom 21.07.2026 nur für den Kostenanteil über 30.000 Euro. Aktuelle Konditionen prüfen.

Wie hoch ist die Heizungsförderung?

Laut Berichten gibt es 30 Prozent Grundförderung auf förderfähige Kosten von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Hinzu kommen ein sinkender Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 Prozent und ein Einkommensbonus von 10, 30 oder 40 Prozent. Es gelten Höchstgrenzen.

Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?

Bei Effizienzhaus-Vorhaben und bei Sanierungsfahrplänen ja, bei einzelnen Maßnahmen teils. Ob er im Einzelfall verlangt wird, ergibt sich aus der Richtlinie. Auch ohne Pflicht kann eine Beratung sinnvoll sein.

Verwandte Begriffe

GModG, Wärmepumpe, U-Wert, Hydraulischer Abgleich, Energieausweis

über Thomas

Mein Name ist Thomas Petzold und ich bie Schreinermeister und Holztechniker und war 22 Jahre selbstständig mit einer Möbelschreinerei. Meine Leidenschaft ist das umsetzen von Bauprorjekten aller Art und möchte hier an dieser Stelle mein Fachwissen mit Euch teilen, aber auch neu erlernte Dinge über Maschinen, Materialien und Vorgehensweisen mit Euch teilen, denn: Man lernt nie aus!

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