DIN 1946-6 ist die deutsche Norm zur Lüftung von Wohnungen. Sie beschreibt, wie der notwendige Luftwechsel zum Feuchteschutz und für die Hygiene geplant, nachgewiesen und umgesetzt wird. Kern ist das Lüftungskonzept, das mit vier Lüftungsstufen arbeitet und frei sowie ventilatorgestützt gelüftete Gebäude abdeckt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Norm gilt für Wohnungen und ähnlich genutzte Einheiten und behandelt freie Lüftung ebenso wie ventilatorgestützte Systeme.
- Ein Lüftungskonzept prüft, ob die Lüftung zum Feuchteschutz ohne Zutun der Bewohner ausreicht. Wenn nicht, sind lüftungstechnische Maßnahmen nötig.
- Vier Lüftungsstufen sind definiert: Feuchteschutz, reduzierte Lüftung, Nennlüftung und Intensivlüftung.
- Im Bestand wird ein Konzept in der Regel fällig, wenn bei einem Ein- oder Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der Fenster getauscht wird, oder bei Einfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird.
Definition und Anwendungsbereich
Die Norm trägt den Titel Raumlufttechnik, Teil 6: Lüftung von Wohnungen. Sie regelt allgemeine Anforderungen, Anforderungen an Auslegung und Ausführung sowie Inbetriebnahme, Übergabe und Instandhaltung. Sie gilt für Wohnungen und ähnlich genutzte Nutzungseinheiten, sowohl im Neubau als auch bei der Modernisierung. Die derzeit gängige Ausgabe stammt nach Fachquellen vom Dezember 2019. Ob inzwischen eine neuere Ausgabe vorliegt, ist vor Verwendung zu prüfen.
Hintergrund ist die Luftdichtheit moderner Gebäude. Früher sorgten Fugen für ungewollten, aber ständigen Luftaustausch. Dichte Gebäudehüllen, Luftdichtheit und neue Fenster verhindern das. Ohne bewusste Lüftung steigt die Luftfeuchte, und es drohen Feuchteschäden und Schimmel. Die Norm liefert dafür ein Planungsverfahren.
Der verbindliche Wortlaut ist beim Beuth Verlag (DIN Media) erhältlich. Dieser Beitrag erklärt Systematik und Begriffe in eigenen Worten und gibt keine Normtexte oder Tabellen wieder. Eine Norm ist keine Rechtsvorschrift, sie gilt als anerkannte Regel der Technik. Verbindlich wird sie, wenn Bauordnung, Gesetz oder Vertrag darauf verweisen.
Systematik: Nutzungseinheit und Lüftungskonzept
Die Norm arbeitet mit der Nutzungseinheit. Das ist die Wohnung oder das Einfamilienhaus als abgeschlossene Einheit, für die der Luftwechsel betrachtet wird. In einem Mehrfamilienhaus wird jede Wohnung einzeln bewertet. Für jede Einheit wird festgestellt, wie viel Außenluft in welcher Betriebssituation benötigt wird und welche Luftmenge über Undichtheiten (Infiltration) ohnehin hineinkommt.
Das Lüftungskonzept ist die schriftliche Zusammenfassung dieser Betrachtung. Es hält fest, ob freie Lüftung genügt oder ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Es enthält die Berechnung der Luftvolumenströme, die Beschreibung der geplanten Lüftungstechnik und Hinweise zu Betrieb und Wartung. Erstellt wird es meist von Planern, Energieberatern oder Fachfirmen für Lüftungstechnik.
Die vier Lüftungsstufen
| Stufe | Bedeutung | Nutzerabhängigkeit |
|---|---|---|
| Lüftung zum Feuchteschutz | Mindestluftwechsel zum Schutz der Bausubstanz bei zeitweiliger Abwesenheit | nutzerunabhängig |
| Reduzierte Lüftung | Luftwechsel für Hygiene und Bauschutz bei verringerter Belegung oder Nutzung | weitgehend nutzerunabhängig |
| Nennlüftung | Normalbetrieb bei üblicher Anwesenheit der Bewohner | teilweise Eingriffe möglich |
| Intensivlüftung | kurzzeitig erhöhter Luftwechsel, etwa nach Kochen oder bei Feiern | mit Bewohnerhilfe |
Die Reihenfolge ist wichtig. Die Lüftung zum Feuchteschutz muss unabhängig vom Nutzerverhalten sichergestellt sein, denn Bewohner sind nicht immer anwesend. Reduzierte Lüftung muss weitgehend ohne Zutun möglich sein. Nennlüftung und Intensivlüftung dürfen stärker auf Nutzerverhalten setzen, etwa auf manuelles Fensteröffnen. Die konkreten Luftvolumenströme, die für die Stufen berechnet werden, hängen von Wohnungsgröße und Gebäudedichtheit ab und sind der Norm zu entnehmen.
Wann ist ein Lüftungskonzept erforderlich?
Im Neubau gilt das Lüftungskonzept als Teil der Planung. Im Bestand greift die sogenannte Drittel-Regel. Nach Fachquellen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen, wenn in Ein- oder Mehrfamilienhäusern mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht wird, oder wenn in Einfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird. In Mehrfamilienhäusern wird jede Wohnung als eigene Einheit betrachtet. Solche Schwellen entstammen der Norm und sind in der Praxis üblich. Ob im Einzelfall eine Pflicht besteht, richtet sich nach den aktuellen Vorschriften und Verträgen.
Wichtig ist: Das Konzept verlangt nicht automatisch eine Lüftungsanlage. Es stellt zuerst fest, ob die Lüftung zum Feuchteschutz auch ohne Technik gesichert ist, zum Beispiel bei Altbauten mit noch durchlässiger Hülle. Erst wenn das nicht der Fall ist, sind Maßnahmen nötig.
Freie und ventilatorgestützte Lüftung
Die Norm unterscheidet zwei Prinzipien. Freie Lüftung nutzt Druckunterschiede durch Wind und Temperatur, etwa über Fensterlüftung, Querlüftung, Schachtlüftung oder Außenwandluftdurchlässe. Ventilatorgestützte Lüftung setzt Ventilatoren ein und gewährleistet den Luftaustausch unabhängig von Wetter und Nutzerverhalten.
| Art | Beispiele | Eigenschaften |
|---|---|---|
| Freie Lüftung | Fenster, Fensterfalzlüfter, Außenwandluftdurchlass, Schacht | einfach, wetterabhängig, Wärmeverlust |
| Ventilatorgestützt | Abluftanlage, Zu- und Abluft mit Wärmerückgewinnung, dezentrale Geräte | planbarer Luftwechsel, Energiebedarf, Wartung |
Dazu kommen kombinierte Systeme, in denen beide Prinzipien verbunden werden. Die Auswahl hängt von Gebäude, Budget und Komfortwünschen ab. Ausführliche Informationen zur Technik bietet der Beitrag Wohnraumlüftung.
Anwendung in Neubau und Bestand
Im Neubau wird das Konzept mit der Planung der Gebäudehülle erstellt. Wegen der hohen Dichtheit (Prüfung mit Blower-Door-Test) reicht Fensterlüftung allein meist nicht, um den Feuchteschutz sicher zu erreichen. Daher sind Lüftungsanlagen im Neubau verbreitet, etwa zentrale Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Im Bestand ist die Frage differenzierter. Wird bei einer Sanierung die Gebäudehülle erheblich abgedichtet, etwa durch Fenstertausch, Wärmedämmverbundsystem oder Dachdämmung, sinkt der unkontrollierte Luftwechsel. Das Konzept zeigt, ob zusätzliche Maßnahmen nötig sind. Häufig genügen Fensterfalzlüfter oder Außenwandluftdurchlässe, in manchen Fällen sind Abluftsysteme in Bad und Küche sinnvoll. Bei hohen Anforderungen kommen Zu- und Abluftanlagen in Betracht.
Kosten
Die Kosten für die Erstellung des Konzepts liegen bei Wohngebäuden als Richtwert im niedrigen bis mittleren dreistelligen Eurobereich, abhängig von Gebäudegröße und Anbieter. Für die Technik reichen die Spannen von wenigen hundert Euro für Einzelelemente bis zu mehreren tausend Euro für zentrale Anlagen mit Wärmerückgewinnung. Genaue Preise liefern Angebote. Bei Sanierungen sind Fördermöglichkeiten zu prüfen, deren Bedingungen sich ändern.
Bezug zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Das frühere Gebäudeenergiegesetz wurde zum 29.07.2026 überarbeitet und gilt als Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Energetische Anforderungen an dichte Gebäude und die Gewährleistung eines Mindestluftwechsels gehören zum Regelungsumfeld. DIN 1946-6 konkretisiert als anerkannte Regel der Technik, wie ein ausreichender Luftwechsel nachgewiesen wird. Ob und wie das Gesetz im Wortlaut auf die Norm verweist, ist im aktuellen Gesetzestext zu prüfen. Für Ausführungsfragen ist ein Energieberater oder Fachplaner die richtige Anlaufstelle. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Typische Fehler und Missverständnisse
- Annehmen, ein Lüftungskonzept bedeute stets eine Lüftungsanlage. Es dokumentiert zuerst den Bedarf.
- Die Drittel-Regel falsch lesen. Sie gilt je Nutzungseinheit und unterscheidet Fenster und Dach.
- Feuchteschutz allein auf Stoßlüften verlassen. Bei Abwesenheit funktioniert das nicht.
- Lüftungsanlagen ohne Wartung betreiben. Filter müssen regelmäßig gewechselt werden.
- Dichtheit und Lüftung getrennt planen, obwohl beides zusammenhängt.
- Rückschlüsse aus Mietrecht und Schimmelhaftung ziehen, ohne den Einzelfall zu prüfen.
Prüfung und Nachweis
Das Lüftungskonzept ist ein Planungsnachweis. Es berechnet für die Nutzungseinheit die erforderlichen Luftvolumenströme der Lüftungsstufen und vergleicht sie mit dem, was Undichtheiten und geplante Lüftungseinrichtungen leisten. Bei ventilatorgestützten Anlagen folgen Inbetriebnahme, Einstellung (Volumenstromabgleich) und Übergabe an den Nutzer mit Bedienungs- und Wartungsunterlagen. Zusätzlich kann der Blower-Door-Test Aufschluss über die tatsächliche Dichtheit geben.
Wichtig ist die Unterscheidung von Norm und Gesetz. Bauherren, Vermieter und Handwerker sollten klären, welche Fassung der Norm vertraglich gelten soll. Streitfragen zu Mängeln klärt im Zweifel ein Bausachverständiger.
Häufige Fragen zu DIN 1946-6
Wann braucht man ein Lüftungskonzept?
Im Neubau als Teil der Planung. Im Bestand nach Fachquellen, wenn mehr als ein Drittel der Fenster getauscht oder bei Einfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird. Die genaue Pflicht im Einzelfall ist zu prüfen.
Muss nach einem Fenstertausch eine Lüftungsanlage eingebaut werden?
Nicht zwingend. Das Konzept stellt zuerst fest, ob der Feuchteschutz ohne Technik gesichert ist. Erst wenn das nicht der Fall ist, sind zum Beispiel Lüfter oder Anlagen nötig.
Was ist die Lüftung zum Feuchteschutz?
Das ist die niedrigste Stufe. Sie sichert einen Mindestluftwechsel zum Schutz der Bausubstanz, auch wenn niemand zu Hause ist, und muss nutzerunabhängig funktionieren.
Was ist eine Nutzungseinheit?
Das ist die Wohnung oder das Einfamilienhaus als abgeschlossene Einheit, für die das Lüftungskonzept erstellt wird. In Mehrfamilienhäusern wird jede Wohnung separat betrachtet.
Wer erstellt das Lüftungskonzept?
Typischerweise Energieberater, Fachplaner oder Firmen für Lüftungstechnik. Der Wortlaut der Norm ist beim Beuth Verlag (DIN Media) erhältlich.
Verwandte Begriffe
Wohnraumlüftung, Luftdichtheit, Blower-Door-Test, Schimmel, GModG









