Wärmepass ist keine gesetzlich festgelegte Bezeichnung. Gemeint ist umgangssprachlich oder werblich meist der Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz, der die energetische Qualität eines Gebäudes mit Kennwerten, Effizienzklasse und Modernisierungsempfehlungen dokumentiert. Auch ältere Vorläufer wie der Wärmebedarfsausweis werden gelegentlich so genannt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Begriff Wärmepass ist nicht offiziell. Rechtlich verbindlich ist der Energieausweis.
- Der Ausweis ist bei Verkauf und Vermietung vorzulegen und gilt zehn Jahre.
- Es gibt Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Welcher erlaubt ist, hängt von Baujahr und Gebäudegröße ab.
- Eine neue, EU-weit einheitliche Skala ist laut Berichten ab Anfang 2027 vorgesehen. Die Umsetzung ist noch nicht sicher.
Was ist ein Wärmepass?
In den 1990er-Jahren verlangte die Wärmeschutzverordnung von 1995 für Neubauten einen Wärmebedarfsausweis. Daneben gab es freiwillige Energiepässe. Mit der Energieeinsparverordnung wurde 2002 der Nachweis ausgebaut und ab 2007/2008 der Energieausweis für Bestandsgebäude eingeführt. Die Pflicht zur Vorlage galt gestaffelt ab 2008 und 2009.
Wer heute einen Wärmepass anbietet oder verlangt, meint fast immer den Energieausweis. Wichtig: Nur ein Ausweis, der nach den Regeln des GEG (heute Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG) erstellt wurde und eine Registriernummer trägt, erfüllt die gesetzlichen Pflichten. Ein anderes Dokument mit dem Namen Wärmepass ersetzt ihn nicht.
Was steht im Energieausweis?
- Der Endenergiebedarf oder der gemessene Verbrauch: die Energie, die an der Gebäudegrenze ankommt (zum Beispiel Gas, Strom, Pellets).
- Der Primärenergiebedarf: die Energie inklusive Gewinnung und Umwandlung, siehe Jahres-Primärenergiebedarf.
- Die Effizienzklasse von A+ bis H bei Wohngebäuden. Sie richtet sich nach der Endenergie in kWh pro Quadratmeter und Jahr.
- Angaben zu Baujahr, Heizung, Energieträger und Warmwasser.
- Modernisierungsempfehlungen, zum Beispiel Dämmung oder Heizungstausch.
Der Ausweis gilt höchstens zehn Jahre. Er ist eine Orientierung und kein Gutachten über den Bauzustand.
Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
| Art | Grundlage | Wann erlaubt oder Pflicht |
|---|---|---|
| Verbrauchsausweis | Gemessener Verbrauch der letzten drei Jahre | Wahlfrei bei Wohngebäuden mit mindestens fünf Wohnungen, bei Bauantrag nach dem 1. November 1977 oder bei Modernisierung auf den Standard von 1977 |
| Bedarfsausweis | Berechnung aus Gebäudehülle und Anlagentechnik | Pflicht bei Neubau und bei kleineren Häusern (bis vier Wohnungen) mit Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn sie nicht modernisiert wurden |
Der Verbrauchsausweis hängt vom Verhalten der Bewohner ab. Ein Single im großen Haus ergibt andere Werte als eine Familie. Der Bedarfsausweis ist vergleichbarer und für die Sanierungsplanung nützlicher.
Wann wird der Ausweis benötigt?
- Verkauf und Vermietung: Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden.
- Immobilienanzeigen: Kennwerte wie Energieträger, Baujahr, Endenergie und Effizienzklasse gehören in die Anzeige.
- Neubau: Der Ausweis wird nach Fertigstellung ausgestellt. Der GEG-Nachweis gehört je nach Bundesland zu den Bauunterlagen.
- Öffentliche Gebäude: Bei großen Gebäuden mit Publikumsverkehr ist der Ausweis auszuhängen.
Ausnahmen gibt es unter anderem für Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude mit unter 50 m² Nutzfläche.
Wer darf den Ausweis ausstellen?
Den Ausweis dürfen nur Berechtigte ausstellen. Dazu gehören Architekten und Ingenieure der Fachrichtungen Bau oder Gebäudetechnik, Energieberater sowie Handwerksmeister und Techniker mit entsprechender Weiterbildung. Seriöse Aussteller nennen ihre Qualifikation und holen eine Registriernummer ein. Für Förderanträge wird ein Energieeffizienz-Experte benötigt.
Kosten als grobe Richtwerte
| Leistung | Richtwert |
|---|---|
| Verbrauchsausweis | ca. 50 bis 100 Euro |
| Bedarfsausweis | ca. 300 bis 800 Euro, je nach Gebäude |
| Energieberatung mit Sanierungsfahrplan | ca. 800 bis 1.500 Euro, teilweise gefördert |
Praxis-Tipps und typische Fehler
- Für die Sanierungsplanung den Bedarfsausweis wählen, auch wenn der Verbrauchsausweis erlaubt wäre.
- Vor dem Kauf eines Hauses den Ausweis genau lesen: Die Klasse sagt wenig über Feuchte, Schäden oder Leitungen.
- Billige Online-Ausweise auf korrekte Datenerfassung prüfen. Falsche Angaben können zu Streit führen.
- Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist nicht der Energieausweis. Nach der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 gibt es auf Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle 15 % Grundförderung. Der iSFP-Bonus von 5 % gilt nach diesen Angaben nur für den Kostenanteil über 30.000 Euro.
Neuerungen bei der Skala
Berichten zufolge soll durch die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie ab Anfang 2027 eine neue Skala von A bis G eingeführt werden. Wie genau sie für Wohngebäude aussieht, ist noch nicht sicher. Bestehende Ausweise bleiben nach bisherigem Stand bis zum Ablauf der zehn Jahre gültig.
Häufige Fragen zum Wärmepass
Ist der Wärmepass dasselbe wie der Energieausweis?
Im heutigen Sprachgebrauch ja, meist ist der Energieausweis gemeint. Wärmepass ist aber kein offizieller Begriff. Rechtlich zählt nur der Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz beziehungsweise Gebäudemodernisierungsgesetz.
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Bei Verkauf und Neuvermietung muss er dem Interessenten vorgelegt werden, in Immobilienanzeigen sind Kennwerte zu nennen. Auch beim Neubau wird ein Ausweis ausgestellt. Für Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude gibt es Ausnahmen.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Er gilt zehn Jahre ab Ausstellung. Wer baulich viel ändert, etwa eine Wärmepumpe einbaut oder dämmt, kann freiwillig vorher einen neuen Ausweis erstellen lassen.
Was kostet ein Energieausweis?
Ein Verbrauchsausweis kostet grob 50 bis 100 Euro, ein Bedarfsausweis grob 300 bis 800 Euro. Die Preise schwanken je nach Gebäude und Anbieter.
Verwandte Begriffe
Energieausweis, Jahres-Primärenergiebedarf, U-Wert, Kernsanierung, Wärmepumpe










