Käufer von Baudenkmälern sind auf dem Immobilienmarkt dünn gesät. Ihre Angst vor den baulichen Hürden der Denkmalschutzbehörde lässt sie häufig vor dem Erwerb ihres Lieblingsobjekts zurückschrecken. Doch auch bei der Aufrüstung mit Solartechnik hat sich hier einiges zugunsten der Energiewende in allen Bundesländern getan.
Technisches Problem der solaren Aufrüstung
Abgesehen von der Vorschrift der optischen Unauffälligkeit ist moderne Solartechnik für sehr alte und lange nicht sanierte Baudenkmäler häufig zu schwer. Ebenfalls kann das Aufmontieren von Solarmodulen auf dem Dach die Substanz eines Reetdachs, von morschen Ziegeln oder Holzschindeln beschädigen. Zu bedenken ist auch, dass selbst kleine Zusatzlasten in schneereichen Regionen die Statik des kompletten Altbaus verändern. Ebenfalls achtet die Denkmalschutzbehörde zu Recht darauf, inwiefern sich durch die Installation eine Brandlast des Gebäudes erhöhen könnte. An Lösungen arbeiten Solarhersteller mit guten Teilerfolgen.
Solare Lösungen für Denkmalbauten
Für Schieferdächer gibt es inzwischen eine Solaranlage mit Schwarzmodulen. Damit ist das optische Problem auf denkmalgeschützten Schiefereindeckungen gelöst. Für andere Dachkonstruktionen genehmigen Denkmalschutzbehörden Indachanlagen. Sie müssen nicht auf einer Unterkonstruktion befestigt werden, sondern werden in die Dachhaut integriert. Relativ neu auf dem Markt sind Rotmodule. Sie entsprechen optisch der Dacheindeckung von ehrwürdigen Ziegelarchitekturen. Für eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Statik können in kleinem Rahmen auch Solarziegel statt normaler Ziegel das Baudenkmal künftig mit Solarenergie versorgen.
Technisch die Aufrüstung sorgfältig vorbereiten
Genau wie bei Sanierungsplänen der Fassade müssen alle Eingriffe auf und unter dem Dach minimalinvasiv erfolgen. Das gestaltet sich bei Fachwerk mit Lehm oder Strohdächern schwierig. Keinesfalls sollten Bauherren hier am falschen Ende sparen. Regionale Handwerker sind wahrscheinlich bestens mit der alten Bausubstanz vertraut. Sie können die Installation der Anlage so vorbereiten, dass bei einem späteren Rückbau keine Restschäden an Steinen, Trägerbalken oder Lehm zurückbleiben. Hilfreiche Planungshilfe können teilweise sogar die Sachverständigen der zuständigen Denkmalschutzbehörde selbst geben.
Dachsanierung und solare Aufrüstung kombinieren
Fast immer muss das Dach eines Baudenkmals nach dem Kauf dringend saniert werden. Marode Elemente werden entfernt, optisch gleich aussehende dafür getauscht. Bei sorgfältiger Planung gelingt dieser Austausch so, dass die Bauherren gleich mehrere Stromspeicher kaufen und statt der geplanten eine größere Dachfläche unauffällig solar aufrüsten können. In diesem Fall kann die Gebäudestatik sogar gegen vorher verbessert werden. Möglich ist auch eine weitere Aufrüstung, zum Beispiel an einer für Publikum nicht einsehbaren Seite der Fassade.
Bei der Aufrüstung gleich weiterdenken
Ziel des Denkmalschutzes ist der optische und technische Werterhalt denkmalgeschützter Gebäude. Sie sind Teil des kommunalen Kulturguts und sollen dies möglichst lange bleiben. Wer eine solche Immobilie jetzt solar aufrüstet, trägt zum langen Werterhalt auch aus energetischer Sicht bei. Denn ein bewohntes Gebäude unterliegt wetter- und feuchte bedingtem Verschleiß deutlich geringer als ein langer Leerstand. Auch unter diesen Überlegungen sind Denkmalschutzbehörden schneller bereit, Solarsanierungen mitzuplanen und zu genehmigen.
Fazit:
Nur noch in Einzelfällen verbieten Behörden die solare Aufrüstung auf Häusern unter Denkmalschutz. Überwiegend erkennen sie die Vorteile für den Erhalt der Bausubstanz und die energetische Verbesserung an. Technisch sollten Experten in das Vorhaben eingebunden werden, um optisch und technisch das langfristig beste Ergebnis zu erzielen.