Darf man in einer Mietwohnung in die Badfliesen bohren?

Darf man in einer Mietwohnung in die Badfliesen bohren? Diese Frage stellt sich meist beim Befestigen von Gardinenstangen und Regalen. Auch, wer im Badezimmer Handtuchhalter oder einen Spiegelschrank montieren will, grübelt über das Recht zum Aufbohren von Fliesen.

Darf man in einer Mietwohnung in die Badfliesen bohren?

Die meisten Vermieter freuen sich, wenn Mieter für sie Fliesen verlegen. So sparen sie Geld. Allerdings ist es mit smartem Kacheln nicht getan. Richtig gemütlich sind Badezimmer nämlich erst, wenn Spiegel und Steckdosen in richtiger Höhe angebracht sind. Auch sollten Handtücher nach dem Duschen griffbereit sein. Dazu heißt es, schicke Haken anbringen, Regale anschrauben oder Steckdosen einsetzen. Sind an dieser Stelle nun Fliesen, erfordert das Löcher für Dübel durch die Fliesen.


Kaufte und verlegte der Mieter Fliesen auf eigene Kosten, kann er damit machen, was er will. Doch was, wenn Eigentümer der Wohnung oder des Hauses das Verlegen neuer Fliesen im Bad bezahlen. Dürfen Mieter gefliesten Wandschmuck dann einfach durchbohren? Grundsätzlich ja, weil Mieter ihren Wohnraum verschönern dürfen. Jedoch müssen sie beim Anbohren von Fliesen einigermaßen professionell vorgehen. Denn Mieter sollen den Wert der Wohnung nicht über normale Abnutzung hinaus mindern. Nachfolgend genannte Feinheiten sind dabei zu beachten.

Müssen Mieter Schäden durch Bohrlöcher oder Risse in Fliesen bezahlen?


Jeder, der in einer gemieteten Wohnung lebt, darf Nägel in die Wand schlagen und Löcher für Möbel und Wohnaccessoires bohren. Löcher durch Fliesen im Bad sind jedoch nur dort erlaubt, wo es nicht anders geht. Deshalb ist es weise, wo immer möglich Klebehaken und Teleskopstangen zu verwenden. Kratzer und nur kleine Splitter in der Fuge, die bei unvermeidlichem Bohren entstehen, müssen Vermieter jedoch akzeptieren. Beim Auszug müssen Mieter indes nicht notwendige bauliche Veränderungen wieder rückgängig machen. Sonst kann der Vermieter etwas Geld von der Kaution dafür einbehalten.

Tipp: Beim Einzug die neue Wohnung gut anschauen. Dann unbedingt im Übergabeprotokoll alle Schäden durch Vormieter auflisten. Mieter und Eigentümer müssen das Protokoll beide unterschreiben. So kann niemand beim Auszug der Wohnungsnutzer von diesen eine Wiedergutmachung für Schäden aus der Zeit vor dem Einzug fordern. Deshalb auch keinesfalls unterschreiben, Rechnungen für Vorschäden zu übernehmen.

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Wann können Eigentümer verlangen, dass Mieter Fliesen bezahlen?


Vermieter können Schadenersatz für durch Bohren massiv beschädige Fliesen verlangen. Steht im Mietvertrag außerdem, dass Schönheitsreparaturen oder eine Endrenovierung Pflicht sind, müssen Pächter vor ihrem Auszug auch alle Fliesen mit Bohrlöchern oder deutlichen Rissen ersetzen. Jedoch gilt das nur bei Wohnungen, die bei der Übergabe intakt waren. Ziehen Mieter hingegen in eine renovierungsbedürftige Wohnung ein, brauchen sie beim Auszug diese Schönheitsreparatur nicht vornehmen.

Wie kann man nun Löcher in Badfliesen bohren, ohne Fliesen kaputt zu machen?


Will man einen Spiegel im Bad aufhängen oder einen Badezimmerschrank fixieren, sind Löcher für Dübel notwendig. Ist das Bad gefliest, lässt sich dabei nicht immer vermeiden, direkt in die Wandfliesen zu bohren. Müssen ferner noch Öffnungen für den Wasser- oder Stromanschluss her, ist Aufbohren von Badezimmerfliesen notwendig.

renovierungstipp

Tipps:

Ein guter Trick, um Risse in Fliesen zu vermeiden, ist vorheriges Überkleben der Bohrstelle mit Kreppband. So rutscht der Bohrer nicht ab. Auch ist wichtig, den Handbohrer ganz gerade zu halten, um Splittern beim Bohren zu verhindern. Gewiefte Renovierer benutzen Glasbohrer für Dübellöcher in Fliesen. Das ist die beste Lösung, damit Fliesen beim Bohren intakt bleiben, nicht splittern oder platzen. Allerdings ist geraten, nur mit sanftem Druck zu bohren.


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Fazit:

Müssen Bauherren oder Vermieter erlauben, dass Mieter Löcher in Fliesen bohren? Im Allgemeinen steht im Mietrecht kein Verbot für Heimwerker, in Fliesen zu bohren. Sei es im Bad oder in anderen Zimmern. Es ist aber besser, wenn Bewohner ihren Wohneigentümer um Erlaubnis dafür bitten. Ganz besonders bei teuren Wandplatten. Und die Erlaubnis schriftlich einfordern. Oder eben nur in Fugen bohren, sofern der Bohrstab nicht dicker als die Fuge ist. So bleiben Mieter beim eventuellen Streit vor Gericht auf der sicheren Seite.

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