Abgeschlossenheitserklärung

Die Abgeschlossenheitserklärung ist ein baurechtliches Dokument, das bescheinigt, dass eine bestimmte Wohnung oder gewerblich nutzbare Einheit innerhalb eines Gebäudes baulich vollständig von anderen Einheiten getrennt ist. Sie ist Voraussetzung für die Bildung von Wohnungseigentum nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – also dann, wenn z. B. in einem Mehrfamilienhaus mehrere Wohnungen rechtlich eigenständig verkauft oder verwaltet werden sollen.


Was bedeutet „abgeschlossen“ im rechtlichen Sinn?

Eine Wohnung oder Einheit gilt als „abgeschlossen“, wenn sie:

  • über einen eigenen, abschließbaren Zugang (z. B. Haustür oder Wohnungstür) verfügt,
  • baulich vollständig getrennt von anderen Einheiten ist (z. B. durch Wände und Decken),
  • alle notwendigen Räume zur eigenständigen Nutzung enthält – bei Wohnungen z. B. Wohnraum, Küche, Bad, Toilette.

Bei Kellerräumen, Garagen oder Gewerbeeinheiten gelten je nach Nutzung andere Anforderungen.


Wofür wird eine Abgeschlossenheitserklärung benötigt?

Teilung eines Gebäudes in Eigentumswohnungen
Begründung von Sondereigentum (z. B. Kellerraum, Garage)
Eintragung im Grundbuch als eigenständiges Wohnungs- oder Teileigentum
Verkauf, Vererbung oder Belastung einzelner Einheiten (z. B. durch Hypothek)

Ohne Abgeschlossenheitserklärung ist keine rechtssichere Aufteilung eines Gebäudes in Eigentumseinheiten möglich.


Wie wird eine Abgeschlossenheitserklärung erstellt?

Die Erklärung wird beim zuständigen Bauamt oder der unteren Baubehörde beantragt. Dazu erforderlich:

  1. Antrag auf Abgeschlossenheit
  2. Grundrisspläne, Schnittzeichnungen, Ansichten
    • Maßstab meist 1:100
    • mit klarer Darstellung aller abgeschlossenen Einheiten
    • inklusive Beschriftung der Räume (z. B. „Wohnung 1“, „Keller 2“)
  3. Lageplan des Grundstücks
  4. Kennzeichnung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Die Pläne müssen von einem qualifizierten Fachmann (z. B. Architekt, Bauingenieur) gezeichnet und unterschrieben sein.

Die Behörde prüft daraufhin, ob die Einheiten nach baulichem Standard getrennt sind und stellt die Erklärung aus.


Unterschied zur Teilungserklärung

BegriffFunktion
AbgeschlossenheitserklärungBestätigt die bauliche Trennung von Einheiten
TeilungserklärungLegt die rechtliche Eigentumsverteilung fest (was gehört wem?)

Beide Dokumente sind notwendig, um Wohnungseigentum im Grundbuch zu begründen. Die Abgeschlossenheitserklärung ist dabei Teil der Teilungserklärung.


Wann braucht ein Heimwerker oder Hausbesitzer eine Abgeschlossenheitserklärung?

  • Beim Umbau eines Einfamilienhauses in zwei oder mehr Wohnungen
  • Bei der Begründung von Teileigentum (z. B. Einliegerwohnung, Praxis, Büro im Haus)
  • Bei der Aufteilung einer Bestandsimmobilie in Eigentumswohnungen für Verkauf oder Vermietung
  • Beim Neubau eines Mehrfamilienhauses mit mehreren Eigentümern

Vorteile von abgeschlossenen Einheiten

Rechtssicherheit bei Verkauf oder Vererbung einzelner Einheiten
Klar geregelte Zuständigkeiten (z. B. wer trägt welche Kosten?)
Eigene Grundbuchblätter für jede Wohnung oder Einheit
Unabhängige Finanzierung möglich (z. B. Kredit nur für eine Wohnung)
Wertsteigerung und bessere Vermarktung


Fazit für Hausbauer und Eigentümer

Die Abgeschlossenheitserklärung ist ein zentrales Dokument im Wohnungseigentumsrecht. Wer ein Gebäude aufteilen, einzelne Einheiten verkaufen oder eigenständig verwalten will, kommt an ihr nicht vorbei. Für Heimwerker und Sanierer bedeutet das: Wenn du aus einem Haus mehrere Wohneinheiten machen willst – egal ob zur Eigennutzung oder zum Verkauf – solltest du dich frühzeitig mit dem Thema Abgeschlossenheit befassen. Mit der richtigen Planung und den passenden Unterlagen ist die Erklärung gut beantragbar – und eröffnet neue rechtliche und finanzielle Möglichkeiten.

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