Jeder, der sein Haus modernisieren möchte oder energetisch sanieren will, kann auf unterschiedlichen Optionen hinsichtlich einer Förderung zurückgreifen. Sowohl die Energieversorger als auch die Kommunen, Länder und der Bund fördern den Betroffenen mit Zuschüssen und Darlehen. Es gibt sehr viele unterschiedliche Möglichkeiten. Dieser Beitrag soll Ihnen dabei behilflich sein, sich einen Überblick zu verschaffen und anschließend die beste Fördermöglichkeit für sich selbst auswählen zu können.
Die KfW-Förderung
Seit dem 24.01.2020 steht ein erhöhter KfW-Zuschuss zur Verfügung. Dieser beträgt 20 Prozent für alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass eine höhere Energieeffizienz vorhanden ist. Diese Maßnahmen können zum Beispiel der Austausch von Türen oder Fenstern oder eine bessere Dämmung sein. Außerdem bietet das KfW-Programm 152 zinsgünstige Darlehen an. Darüber hinaus sind die Zuschüsse für die Tilgung, die den Betrag reduzieren, der zurückgezahlt werden muss, von 7,5 auf 20 Prozent angestiegen. Jeder, der ein Haus zum KfW-Effizienzhaus umbaut, erhält Tilgungszuschüsse und Zuschüsse bis zu 40 Prozent.
Die kommunalen Förderprogramme
Natürlich sollte man sich auch über die Förderangebote des eigenen Bundeslandes oder der eigenen Kommune nachdenken. In vielen Fällen können diese Angebote mit der KfW-Förderung kombiniert werden. Es ist sehr wichtig, dass die erhältlichen Zuschüsse frühzeitig ermittelt und berechnet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie selbst einen finanziellen Überblick bekommen. Allgemein gilt, eine energetische Sanierung ist auf jeden Fall sinnvoll. Sie schont die Umwelt und entlastet den eigenen Geldbeutel.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung der Sanierung vorliegen?
Am Anfang muss eine Ist-Analyse des Hauses durchgeführt werden. Danach wird auf Grundlage dieser Analyse ein Fahrplan für die Sanierung erstellt. Es lohnt sich, qualifizierte Handwerksfirmen oder Energieberater zu beauftragen. In vielen Fällen ist es erforderlich, sich eine Beratung einzuholen, bevor man einen Antrag zu den Fördermitteln stellt. Für die KfW-Förderung und die BAFA-Förderung steht mittlerweile der Fördermittelservice zur Verfügung. Das Formular kann online ausgefüllt werden. Danach muss die Gebühr überwiesen werden und es können alle Fördergelder abgegriffen werden.
Die Förderung von einer neuen Heizung
Wie bereits erwähnt, hat sich die Förderung einer Heizung im Jahre 2020 sehr stark verändert. Bis zu diesem Jahr standen Festbetragszuschüsse für Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasse bereit. Ab 2020 stehen die Zuschüsse prozentual betrachtet zur Verfügung. Die Höhe ist zwischen 20 und 35 Prozent zu finden und hängt davon ab, um welche Art der Heizung es sich handelt. Es ist wichtig, zu wissen, dass es eine Austauschprämie in der Höhe von zehn Prozent zusätzlich gibt, wenn eine alte Ölheizung ausgetauscht wird.
Die Förderung für die Sanierung der Gebäudehülle
Jeder, der sein Dach oder auch die oberste Geschossdecke dämmen möchte, kann auch von einem Zuschuss profitieren. Dies betrifft auch Hausbesitzer, die die Fassade dämmen möchten. Dies geschieht in den meisten Fällen mit einem Wärmedämmverbundsystem. Außerdem kann jeder von einer Förderung profitieren, der neue Dachfenster oder Fenster einbaut und dadurch wertvolle Heizenergie einspart.
Die Förderung bei einer Sanierung für den Wohnkomfort oder den Einbrecherschutz
Selbstverständlich wird der Wohnbereich von der KfW weiterhin gefördert. Im Zuge dessen wurde die Förderung für einen barrierefreien Umbau im Jahre 2020 aufgestockt. Es gibt einen Zuschuss von zehn Prozent. Diese Förderung wird zum Beispiel bei einem Umbau des Eingangsbereichs oder einem Umbau zu einem barrierefreien Bad ausgeschüttet. Außerdem ist es möglich, ein Darlehen über das KfW-Programm 159 zu erhalten. Der Bereich des Einbruchschutzes wird durch das KfW-Programm 455-E gefördert. Außerdem können die Betroffenen ein Darlehen über das KfW-Programm 159 erhalten.
Die Förderung für eine Photovoltaikanlage
Jeder, der seine Sanierung dafür nutzt, um eigenen Strom zu erzeugen, kann eine Förderung in Anspruch nehmen. Es gibt das Förderkreditprogramm 270.
Wie komme ich an das Geld der Förderung?
Am Anfang muss der Antrag bei der Bafa oder der KfW gestellt werden. Die Förderung wird dann überwiesen, wenn die Solarthermie oder die Biomassen-Heizung in Betrieb ist. Es ist wichtig, zu wissen, dass der Antrag bei der KfW vor dem Baubeginn eingereicht werden muss. Der Förderantrag wird nicht angenommen, wenn dieser erst nach dem Baubeginn eingereicht wird. Es ist wichtig, zu wissen, dass eine Förderung von der KfW nur dann übernommen wird, wenn das Haus vor dem 01.02.2002 errichtet worden ist.
Die Nachweise bei der Förderung
Es ist wichtig, zu wissen, dass der Antrag für die Förderung von der KfW vor dem Baubeginn gestellt werden muss. Der Umbau kann erst dann beginnen, wenn die Genehmigung eingelangt ist. Dies erfolgt binnen sechs Wochen. Bei der Bafa wird der Antrag erst gestellt, wenn die Anlage betrieben wird. Dies muss allerdings binnen neun Monaten geschehen. Sollte es sich um eine Haus-Komplettsanierung handeln, ist der Aufwand etwas komplizierter. Es wird nämlich eine qualifizierte Vor-Ort-Energieberatung verlangt. Das Ganze erfolgt im Zuge der Antragsstellung. Nach dem die Sanierung erfolgt ist, muss der Berater bestätigen, dass die Energie-Effizienzklasse erreicht worden ist.
Fazit
Zusammenfassend kann somit geschlussfolgert werden, dass es zahlreiche Fördermöglichkeiten gibt, wenn Sie Ihr ganzes Haus oder einige Teile davon sanieren möchten. Sie sollten sich auf jeden Fall vorab erkundigen, damit Sie von der höchstmöglichen Förderung profitieren können.