Energetische Sanierung: Diese Förderungen können Eigentümer in Anspruch nehmen

Durch eine energetische Sanierung können Hausbesitzer Energiekosten einsparen, ihren ökologischen Fußabdruck verringern und zugleich den Wert des Hauses steigern.

Energetische Sanierung senkt den Verbrauch fossiler Brennstoffe

Unter den Begriff „energetische Sanierung“ fallen alle Maßnahmen, die dazu dienen, den Energieverbrauch des Hauses zu verringern. Im Fokus steht vor allem die Reduzierung von fossilen Brennstoffen. Das lässt sich beispielsweise durch eine gezielte Dämmung der Wände, des Daches und der Geschossdecken erreichen. Eine weitere effektive Maßnahme sind besser isolierte Fenster, die nicht nur im Sommer die Wärme draußen und im Winter die Kälte drinnen halten, sondern je nach Modell auch für einen Lärmschutz sorgen. Nicht zuletzt spielt die Erneuerung der Heizungsanlage im Rahmen der energetischen Sanierung eine wichtige Rolle. Mit dem Gebäudeenergiegesetz, das am Januar 2024 in Kraft tritt, ist genau festgelegt, dass neu verbaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden sollen.

Eigenheimbesitzer können verschiedene Förderungen beantragen

Auch wenn eine energetische Sanierung langfristig zu Einsparungen bei der Nebenkostenabrechnung führen kann, bedeutet sie zunächst eine große Investition, vor der viele Eigentümer zurückschrecken. Dank verschiedener Förderprogramme lassen sich die Kosten aber senken. Beispielsweise sind Förderungen über das BAFA oder die KfW möglich. Hinzu kommen lokale Programme, die in jedem Bundesland anders gestaltet sein können. 

Energetische-Sanierung-bestandteile

Zuschuss bei der BAFA sichern

Zuständig für die Förderung durch den Bund ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das zum Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gehört. Zuschüsse gibt es für diese Maßnahmen:

  • Lüftungsanlagen
  • Heizungsanlagen
  • Wärmedämmung
  • Fenster und Außentüren
  • Digitale Lösungen zur Verbrauchsoptimierung

Das Programm trägt den Namen “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ und steht nicht nur Privatleuten, sondern auch Unternehmen offen. Die Antragstellung kann online erfolgen. Selbstverständlich besteht nur ein Anspruch auf eine Förderung, wenn die oben genannten Renovierungsarbeiten zu einer energetischen Optimierung führen. Vorab sollten Eigentümer deswegen eine Energieberatung in Anspruch nehmen und sich von einem Spezialisten die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen lassen.

Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beantragen

Die KfW stellt Eigentümern für die energetische Sanierung Kredite mit Tilgungszuschuss zur Verfügung, sodass nicht der volle Betrag zurückgezahlt werden muss. Diese Förderung gilt für die Sanierung sowie für den Kauf eines Energieeffizienzhauses und ist so auch für Menschen interessant, die noch keine Eigentümer sind. Vorab muss ein Energie-Effizienzexperte beauftragt werden, der die Baubegleitung übernimmt und sicherstellt, dass es sich wirklich um energetisch wirksame Maßnahmen handelt. Anschließend sucht sich der Eigentümer einen Partner für die Finanzierung. Dieser kümmert sich wiederum um die Beantragung des Kredits bei der KfW.

Regionale Förderprogramme variieren je nach Bundesland

Zusätzlich zu den bundesweit verfügbaren Fördermöglichkeiten können viele Bürger auch auf regionale Angebote zurückgreifen. Die NRW.BANK in Nordrhein-Westfalen bietet einen zinsgünstigen Kredit für die Verbesserung der Energieeffizienz von privaten Wohnhäusern. Bayern möchte bis 2040 klimaneutral werden und setzt auf Förderungen für kommunale Gebäude. Zum Beispiel sind Neubauten in Holzbauweise förderfähig. Hausbesitzer sollten sich also stets auch über die individuellen Fördermöglichkeiten in ihrem Bundesland informieren.

Energetische-Sanierung-kosten

Energetische Sanierung bietet steuerliche Vorteile

Wer eine energetische Sanierung an seinem Haus durchführt, kann 20 Prozent der Kosten in der Steuererklärung absetzen. Allerdings ist der Betrag auf 40.000 Euro gedeckelt und muss auf drei Jahre aufgeteilt werden. Eine Ausnahme stellen die Kosten für die Baubegleitung und die Fachplanung dar. Diese dürfen sogar zu 50 Prozent direkt für das betreffende Wirtschaftsjahr abgesetzt werden. Für die steuerliche Förderung muss kein Antrag gestellt werden. Die Kosten können einfach bei der nächsten Steuererklärung angegeben werden.

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