Das KatasteramtDas Katasteramt (auch Liegenschaftskatasterbehörde oder Ver... Mehr (auch Liegenschaftskatasterbehörde oder Vermessungsamt) ist eine öffentliche Behörde, die für die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung von Informationen über Grundstücke und deren Grenzen zuständig ist. Es führt das sogenannte Liegenschaftskataster, in dem alle Flurstücke eines Bundeslandes oder einer Kommune eindeutig erfasst, beschrieben und kartografisch dargestellt sind.
Für Bauherren, Grundstückskäufer und Planer ist das Katasteramt eine wichtige Anlaufstelle, wenn es um Grundstücksgrenzen, Eigentumsnachweise, Bauplanung oder Vermessungen geht.
Was genau macht das Katasteramt?
Das Katasteramt ist zuständig für:
- ✅ Führung des Liegenschaftskatasters (Flurstücke, Grenzen, Nutzungsarten)
- ✅ Erstellung und Bereitstellung von Katasterauszügen (z. B. für Bauanträge, Kaufverträge)
- ✅ Grenzfeststellungen und Grundstücksvermessungen
- ✅ Dokumentation von Gebäuden auf Grundstücken
- ✅ Abgleich mit dem Grundbuch (für rechtsverbindliche Eigentumsverhältnisse)
- ✅ Beratung bei Grenzfragen, Bauanträgen oder Teilungen
Was ist das Liegenschaftskataster?
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke (Flurstücke) in Deutschland und enthält:
- Lage (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer)
- Größe und Form des Grundstücks
- Grenzverläufe und Nachbargrundstücke
- Gebäude und Nutzungsarten (z. B. Wohnbaufläche, Wald, Verkehrsfläche)
- Eigentümerdaten (optional – nur bei berechtigtem Interesse)
Es ist öffentliche Einrichtung, also einsehbar für jedermann, auch wenn Eigentümerdaten datenschutzrechtlich geschützt sind.
Wofür brauchen Bauherren oder Eigentümer das Katasteramt?
🏗️ Vor dem Bauantrag:
- Lageplan oder amtlicher Katasterauszug ist häufig Bestandteil des Bauantrags.
- Bei Unsicherheiten über Grundstücksgrenzen oder Bebauung: Vermessung oder Grenzfeststellung.
🧾 Beim Haus- oder Grundstückskauf:
- Der Katasterauszug zeigt genau, was zum Grundstück gehört, welche Flächen vorhanden sind und wie die Grenzen verlaufen.
- Hilft, Missverständnisse oder Streit mit Nachbarn zu vermeiden.
📐 Bei Grenzstreitigkeiten:
- Offizielle Grenzverläufe können nur durch das Katasteramt oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure festgestellt werden.
📄 Teilung oder Zusammenlegung von Grundstücken:
- Wenn z. B. ein Grundstück verkauft oder aufgeteilt werden soll, ist eine amtliche Vermessung und Fortführung im Kataster erforderlich.
Katasteramt vs. Grundbuchamt – was ist der Unterschied?
Behörde | Zuständigkeit |
---|---|
Katasteramt | Erfasst tatsächliche Gegebenheiten eines Grundstücks (Lage, Grenzen, Größe, Nutzung, Bebauung) – technische Sicht |
Grundbuchamt | Erfasst rechtliche Verhältnisse (Eigentümer, Hypotheken, Dienstbarkeiten) – juristische Sicht |
🔄 Beide Ämter arbeiten eng zusammen – bei Änderungen im Kataster wird auch das Grundbuch aktualisiert.
Was kostet ein Katasterauszug oder eine Vermessung?
Leistung | Kosten (ca.) |
---|---|
Katasterauszug (einfach) | 15–30 € |
Auszug mit Lageplan | 30–100 € |
Amtliche Grenzfeststellung | je nach Aufwand ab 500 € aufwärts |
Grundstücksteilung (Vermessung) | mehrere 1.000 €, abhängig von Fläche und Lage |
Die Gebühren sind meist landesrechtlich geregelt und richten sich nach Vermessungsgebührenordnungen.
Wo bekomme ich Katasterdaten?
📍 Zuständiges Katasteramt oder Vermessungsamt der Stadt, Gemeinde oder des Landkreises
🖥️ Online-Plattformen der Landesvermessungsämter, z. B.:
- BayernAtlas (Bayern)
- TIM-online (NRW)
- Geoportal Niedersachsen
- Katasterauskunft Berlin usw.
Viele Bundesländer bieten digitale Katasterauskünfte oder PDF-Downloads gegen Gebühr an.
Fazit für Hausbauer und Eigentümer
Das Katasteramt ist die erste Adresse, wenn es um verlässliche Informationen über Grundstücke geht. Egal ob du baust, kaufst, teilst oder vermisst – hier bekommst du die offiziellen Daten zu Grenzen, Flächen und Lagen, die du für Genehmigungen, Planung oder Rechtssicherheit brauchst. Ein gut gepflegter Katasterauszug ist unverzichtbar für eine reibungslose Bauabwicklung und klare Eigentumsverhältnisse.