Der richtige Umgang mit asbestbelasteten Materialien

Asbest ist noch immer eine oft unterschätzte, lebensbedrohliche Gefahr, wenn Häuser und Wohnungen, die vor 1993 gebaut wurden, renoviert werden müssen. Asbest, einst ein als Wundermaterial gefeierter Baustoff, gilt als krebserregend.

Deshalb ist die Herstellung und der Handel von asbesthaltigen Produkten seit 1993, die Verwendung seit 1997 gesetzlich untersagt. Auch für den Umgang mit Asbest gibt es Richtlinien und Vorschriften, die Renovierer unbedingt kennen sollten. In diesem Beitrag wollen wir uns die Vorschriften genauer anschauen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für eine sichere Asbestsanierung vorstellen.

Asbestbelastung feststellen

Um festzustellen, ob asbestbelastetes Material verbaut wurde, bietet es sich an, einen Asbest Test durchzuführen, der die Prüfung der Raumluft oder die Probe des Materials umfasst. Auf diese Weise lässt sich das Ausmaß der Asbestbelastung bestimmen und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Diese Tests sind schnell und einfach durchzuführen.

asbest-pruefung

Mit den entsprechenden Testkits wird vorhandener Hausstaub auf einem Klebestreifen fixiert und Proben des möglicherweise belasteten Materials genommen und in ein Labor geschickt. Mit Spezialverfahren werden auch geringe Mengen von Asbest aufgespürt. Das Ergebnis liegt innerhalb weniger Tage vor.

Das schreibt der Gesetzgeber vor

Grundsätzlich ist es möglich, dass asbestbelastete Materialien von einem Laien entfernt werden. Allerdings verlangt der Gesetzgeber die erforderliche Sachkunde. Auch wer selbst Hand anlegen möchte, muss sich an die Vorgaben halten und die machen es dem Laien nicht gerade leicht. Im Zweifel ist es deshalb besser, eine Fachfirma mit der Sanierung und Entsorgung des belasteten Materials zu beauftragen. Die geltenden Gesetze und Vorschriften, die den Umgang mit asbesthaltigen Materialien regeln, finden sich in Deutschland in erster Linie im Arbeitsschutzgesetz und in der Gefahrstoffverordnung.

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asbestfasern

Sie regeln die Anforderungen an den Arbeitsschutz beim Umgang mit Asbest und legen unter anderem fest, wie Arbeiten mit Asbest durchzuführen und welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind. So müssen die betroffenen Bereiche vor der Entfernung des asbesthaltigen Materials abgesperrt werden.

Um Asbeststaub in der Atemluft zu minimieren, müssen Nassverfahren oder Staubsauger mit speziellen Filtern zum Einsatz kommen. Die Arbeiter müssen Schutzanzüge, Atemschutzmasken, Handschuhe und einen Augenschutz tragen. Die Richtlinien schreiben außerdem vor, dass das asbesthaltige Material in speziell dafür vorgesehene Abfallbehälter zu verpacken ist.

Schritt für Schritt vorgehen

Bevor mit den Arbeiten begonnen wird, sollte anhand der gesetzlichen Richtlinien und Vorschriften ein Plan erstellt werden, der alle benötigten Ausrüstungsgegenstände wie Schutzkleidung, Werkzeug, Abfallbehälter und die durchzuführenden Arbeiten umfasst.

asbest-entsorgung

Sind die asbestbelasteten Baustoffe durch einen entsprechenden Asbest Test aufgespürt, werden sie vorsichtig unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften entfernt, in die bereitgestellten Abfallbehälter verpackt und entsorgt. Im Anschluss wird der Arbeitsbereich mit speziellen Reinigungsmitteln gründlich gesäubert und danach ein erneuter Asbest Test durchgeführt, um sicherzustellen, dass keine Rückstände mehr vorhanden sind.

asbest-analyse

Auch eine Luftmessung sollte durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob sich noch Asbestfasern in der Raumluft befinden. Alle Schritte der Sanierung müssen genau dokumentiert werden, einschließlich der Tests, der getroffenen Sicherheitsvorkehrungen sowie Entfernungsverfahren. Über die ordnungsgemäße Entsorgung ist ebenfalls ein schriftlicher Nachweis erforderlich. Diese Dokumentation ist wichtig, um eventuelle Haftungsrisiken zu reduzieren.

Nur durch eine sorgfältige Planung, angemessene Sicherheitsmaßnahmen und das Einhalten aller gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien kann eine sichere Asbestsanierung gewährleistet und die Gesundheit aller Beteiligten geschützt werden.

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