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Auswanderer in die Schweiz sollten vor dem Umzug einiges bedenken

Die Schweiz ist längst eines der beliebtesten Einwandererländer der Deutschen. Ohne ein gültiges Visum kann der Umzug aber nicht klappen. Interessant sind jedoch ein paar Zahlen: Während 2021 nach offiziellen Angaben 16.992 Deutsche zu Schweizer Bürgern werden wollten, kamen im selben Jahr 9.435 deutsche Auswanderer nach Deutschland zurück. Warum, wird nicht gesagt.

Möglicherweise wurde der Ortswechsel berufsbedingt nur auf zwei oder fünf Jahre festgelegt. Als Auswanderungsziel liegt die Schweiz bei den Deutschen derzeit auf Platz 2. Der Statistik des Jahres 2020 zufolge lebten 307.387 Bundesbürger in der Schweiz. Alljährlich versuchen aber auch an die 30.000 Schweizer irgendwo in der Welt ihr Glück. Es gibt einiges zu beachten, bevor jemand in die Schweiz auswandert.

Das Wichtigste zuerst: Auswandern in die Schweiz

Wer einen Umzug in die Schweiz plant, muss bei einem mehr als 90-tägigen Aufenthalt zuerst ins Migrationsamt gehen. Ohne Aufenthaltstitel kann niemand in die Schweiz einwandern. Die Aufenthaltsgenehmigung erhält man im Amt der Wohngemeinde.

Die Anmeldung muss vor dem ersten Arbeitstag erfolgen. Spätestens nach 14 Tagen sollte sie vorliegen. Zudem müssen Neuschweizer nachweisen, dass sie vor Ort ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Das ist durch einen Arbeitsvertrag oder eine Vermögensaufstellung belegbar. Wer einen Schweizer Arbeitsvertrag und eine Arbeitserlaubnis oder ausreichendes Vermögen vorweisen kann, darf einwandern.

Die unterschiedlichen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen richten sich nach der geplanten Dauer des Aufenthalts. Je nach Wohnort sollten Neubürger in vielen Kantonen mit sprachlichen Besonderheiten rechnen. In der Schweiz wird neben Deutsch in manchen Kantonen auch Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch gesprochen. Gegebenenfalls ist ein Sprachkurs vor der Abreise sinnvoll.

Wichtige Themen: Steuern, Versicherungen, Finanzen

In der Schweiz sind andere Zoll- und Einfuhrbestimmungen zu beachten. Sobald man seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz hat, wird man dort steuerpflichtig. Der Steuersatz ist niedriger als in Deutschland. Er unterteilt sich in Bundessteuern und Kantonssteuern, die unterschiedlich hoch ausfallen. Die Verdienstchancen sind bei relativ hohen Lebenshaltungskosten besser als in Deutschland.

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Die Sozialversicherungs-Beiträge werden durch den Arbeitgeber abgezogen. Sie umfassen die Arbeitslosenversicherung, die Invalidenversicherung, eine Krankentagegeld-Versicherung und die Pensionskasse. Für die eigentliche Krankenversicherung ist jeder selbst zuständig. Pflicht ist eine entsprechende Grundabsicherung. Binnen dreier Monate nach dem Zuzug in die Schweiz muss diese nachgewiesen werden.

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Eine Auslandskrankenversicherung vor dem Umzug abzuschließen, bietet sich an. Wichtig: Zahnarztleistungen müssen in der Schweiz selbst finanziert werden. Sie sind nicht Teil der Versicherungsleistungen der Krankenkassen. Wer Kronen, Brücken oder Implantate benötigt, sollte diese schon einige Monate vor der Übersiedlung einsetzen lassen. Der
Ein Zahnarztbesuch vor dem Umzug kann Neubürgern viel Ärger und hohe Kosten ersparen.

Der Gesundheitscheck aller Familienmitglieder sollte vom Hausarzt vor dem Umzug vorgenommen werden. Unfallversicherung, Haftpflicht- und Hausratversicherung sowie die Police der Kfz-Versicherung müssen angepasst werden. Wer in der Schweiz heimisch werden möchte, muss diese Versicherungen gegebenenfalls vor Ort neu abschließen.

Auch die Kontoverlegung will vorab bedacht werden. Niemand möchte nach dem Umzug eine Weile nicht an sein Geld kommen. Das Geldinstitut in Deutschland sollte rechtzeitig über die geplante Auswanderung informiert werden. Alle Daueraufträge, Abbuchungsgenehmigungen, Kreditkarten und Girokonten müssen rechtzeitig gekündigt werden. Gegebenenfalls sind Bankvollmachten zu bedenken. Die Eröffnung eines Auslandskontos könnte hilfreich sein.

Beachtenswertes beim Kofferpacken

Gute Vorplanung ist alles. Denn alle Dinge, die jemand erst in den letzten sechs Monaten angeschafft hatte – Kleidung, Möbel, Auto – werden in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Ohne Kaufbelege können Auswanderer schlecht nachweisen, dass sie die Produkte schon vor einen Jahr erworben hatten. Alle mitgenommenen Umzugsgüter müssen zudem bei den Schweizer Zollbehörden deklariert werden.

Umzug und Grenzübertritt

Auch hier gilt: Gute Vorbereitung auf die Umsiedlung vermeidet Fallstricke. Alle Ausweisdokumente sowie die Arbeitserlaubnis und dergleichen müssen aktuell und in Ordnung sein.

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Die Schweizer schauen sehr genau hin, wenn es um Neubürger geht. Notwendig sind ein gültiger Personalausweis, ein Reisepass, ein Dokument über den Wohnsitz sowie ein Impfpass. Ideal ist es, wenn man auch seine Krankenberichte mitnimmt, falls man dauerhaft in der Schweiz leben möchte.

Zur Mitnahme seines eigenen PKWs wird ein gültiger Führerschein samt Fahrzeugbrief benötigt. Um in der Schweiz Auto fahren zu können, wird ein internationaler Führerschein gebraucht. Der Führerschein muss spätestens ein Jahr nach dem Einreisedatum vorliegen. Neuwagen müssen nach vier Wochen angemeldet sein, ältere PKW binnen eines Jahres.

Außerdem wird eine Liste über Waren benötigt, die man einführt. Erwartet wird außerdem eine Veranlagung für das mitgenommene Übersiedlungsgut. Das komplette Übersiedlungsgut wird im Formular 18.44 aufgelistet. Wer alle Formulare, Dokumente und Nachweise in einem Ordner abgeheftet hat, tut sich selbst einen Gefallen. Gegebenenfalls wird an der Grenze nach der Geburtsurkunde und/oder der Heiratsurkunde gefragt.

Die Familie wandert mit aus?

Falls die gesamte Familie in die Schweiz umsiedelt, sind weitere Dinge zu beachten. Ein Antrag auf Familiennachzug muss gestellt werden, wenn die Familie nach dem Kauf eines Hauses nachkommt. Alle Familienmitglieder müssen sich persönlich beim Einwohnermeldeamt in Deutschland abmelden. Die Abmeldebestätigung aller Familienmitglieder gehört in den Dokumentenordner.

Um eine Wohnung oder ein Haus zu mieten bzw. zu kaufen, werden neben der Aufenthaltsbewilligung auch der Personalausweis, der Arbeitsvertrag sowie eine Schufa-Auskunft vorgelegt. Falls die Lebenspartnerin oder die Ehefrau ebenfalls in der Schweiz arbeiten möchten, gilt auch für sie die Notwendigkeit, eine Arbeitserlaubnis, einen Arbeitsvertrag und dergleichen vorlegen zu können. Gültige Ausweisdokumente sind für alle Erwachsenen vorzulegen.

Für die familieneigenen Haustiere müssen gegebenenfalls Quarantäne- und Impfpflichten beachtet werden. Für den Nachwuchs sollten Kindergarten- und Schulplätze organisiert werden. Zum guten Schluss noch folgender Hinweis: Die in Deutschland übliche Schreibweise mit dem Buchstaben „ß“ ist in der Schweiz nicht gebräuchlich. Alle Worte mit „ß“ werden mit einem doppelten „s“ geschrieben.

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