Vor allem in älteren Gebäuden kommt es häufig vor, dass der Vermieter eine Sanierung veranlasst. In diesem Zusammenhang müssen die Mieter einen längeren Zeitraum hinweg mit Baulärm leben und Schmutz in dem Treppenhaus oder gegebenenfalls sogar in der eigenen Wohnung zurechtkommen. In solchen Fragen kommt häufig die berechtigte Frage auf, ob einem eine Mietminderung zusteht und ab wann diese eintritt. Außerdem stellt man sich häufig die Frage, ob das Ganze zumutbar ist. All dies und mehr erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was gibt es über eine Mietminderung bei einer Sanierung im Allgemeinen zu sagen?
Allgemein gilt, ob eine Mietminderung tatsächlich möglich ist, hängt davon ab, ob es sich um eine Sanierung oder Renovierung handelt. Bei einer energetischen Sanierung ist es innerhalb der ersten drei Monate ausgeschlossen, eine Mietminderung zu bekommen. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Wohnung aufgrund der Arbeiten nicht bewohnt werden kann oder es sich gar nicht um eine energetische Sanierung dreht. Es ist wichtig, zu wissen, dass es individuell ist, wie viel Mietminderung einem zusteht. Allgemein kann jedoch beachtet werden, dass eine Mietminderung von 100 Prozent zusteht, wenn die Wohnung nicht bewohnt werden kann. Wenn das Bad nicht benutzt werden kann, steht dem Bewohner eine Mietminderung von 20 Prozent zu.
Was ist überhaupt der Unterschied zwischen einer Sanierung und einer Renovierung?
Bei einer Renovierung werden die Gebäudeteile oder das gesamte Gebäude sowie die Wohnung oder auch die einzelnen Räume wieder instand gesetzt, da sie durch den gewöhnlichen oder den alltäglichen Gebrauch abgenutzt worden sind. Durch diese Möglichkeit soll der Zustand der Nutzbarkeit, welcher ursprünglich verfügbar war, wiederhergestellt werden. In den meisten Fällen werden unter Renovierungen Schönheitsreparaturen verstanden.
Solche Reparaturen sind in den meisten Fällen in der Verantwortung des Mieters zu finden. Es handelt sich zum Beispiel um das Arbeiten an den Decken und Wänden, das Arbeiten am Fußboden oder das Arbeiten an der Ausstattung. Bei einer Sanierung handelt es sich um eine Modernisierung oder eine baulich-technische Wiederherstellung.
Das Ganze kann das gesamte Gebäude, mehrere Etagen oder nur einzelne Wohneinheiten betreffen. Im Zuge dessen werden zahlreiche Schäden beseitigt. Dies soll den Standard erhöhen und an die aktuellen Gegebenheiten anpassen. Im Mittelpunkt steht die Werterhaltung von der jeweiligen Bausubstanz. Die Sanierung geht allerdings über das Instandsetzen hinaus. Sie umfasst häufig auch erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz.
Allgemeine Informationen zur Mietminderung
Eine Minderung trifft laut Gesetz dann ein, wenn der Schaden oder der Mangel zum ersten Mal auftritt. Ein Mangel ist immer dann vorhanden, wenn die Nutzung von der Wohnung eingeschränkt wird und der Gebrauch nicht gemäß Vertrag erfolgen kann. Sollte der Mieter den Mangel wahrnehmen, ist er dazu berechtigt, die Miete zu kürzen.
Allerdings sollte der Mieter eine Mangelanzeige an den Vermieter leiten. Diese ermöglicht es dem Vermieter, dass er das Ganze behebt. Die Miete darf erst ab dem Datum der Anzeige gekürzt werden. Es ist wichtig, sich an einer Mietminderungstabelle zu orientieren, was die Höhe betrifft. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen, was die rückwirkende Mietminderung betrifft. Eine Mietminderung ist zum Beispiel dann ausgeschlossen, wenn der Mieter an dem Mangel selbst schuld ist oder er bei Vertragsschluss davon gewusst hat.
Die Mietminderung bei Wohnungsmängeln
Es ist wichtig, zu wissen, dass ein Mangel nicht immer gleich bedeutet, dass man eine Mietminderung beantragen kann. Dies kann daran erkannt werden, da diese Option bei einer Sanierung für drei Monate ausgeschlossen ist. Allerdings ist eine Mietminderung wegen anderen Bauarbeiten zulässig.
Es muss jedoch unterschieden werden, ob es sich um Modernisierungsmaßnahmen oder Erhaltungsmaßnahmen dreht. Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, eine Rechtsberatung durch einen Anwalt einzuholen, wenn die Sachlage nicht eindeutig ist. Die Mietminderungstabellen bieten einen groben Überblick und listen die Urteile entsprechend der Mängel auf.
Gibt es bei der Badsanierung eine Mietminderung?
Bei einem Badezimmer handelt es sich für eine standardmäßige Nutzung um eine Grundausstattung. In diesem Zusammenhang sollte auch dafür gesorgt sein, dass der Mieter auf eine Warmwasserversorgung zurückgreifen kann. Die Mietminderung trifft dann ein, wenn der Mieter die Räumlichkeiten nur bedingt oder gar nicht nutzen kann. Wie bereits erwähnt, ist die Höhe der Mietminderung von der Intensität der Beeinträchtigung abhängig.
Allerdings hat der Mieter auch bei einer Badsanierung nicht unbedingt einen Anspruch auf eine Mietminderung. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Warmwasseranlage oder die Heizungsanlage im Zuge der Badsanierung erneuert werden müssen. In den meisten Fällen handelt es sich bei einer Badsanierung jedoch um eine Modernisierungsmaßnahme oder eine Erhaltungsmaßnahme, die der Mieter am Anfang dulden muss. Mit diesen Maßnahmen gehen nämlich eine Steigerung des Komforts beziehungsweise die Erhöhung der Wohnqualität einher.
Fazit
Es kann somit erkannt werden, dass es davon abhängt, welche Tätigkeiten ausgeführt werden, ob dem Mieter eine Mietminderung zusteht oder nicht. Sollte man sich als Mieter nicht ausreichend informiert fühlen beziehungsweise unsicher sein, sollte am besten ein Anwalt herangezogen werden, um die Unsicherheiten zu klären.