Schimmel und Schadstoffe: Gesundheitsschutz bei einer Haushaltsauflösung

Wer ein älteres Haus übernimmt und ausräumt, muss immer mit Altlasten rechnen. Den alten Hausstand auszuräumen erscheint zunächst vielleicht wenig problematisch, doch schnell stellt man fest, dass es gar nicht so einfach ist, alles korrekt zu entsorgen. Darüber hinaus lauern häufig Gefahren für die Gesundheit: In alten Immobilien finden sich oft giftige Baustoffe wie Asbest. Zudem liegt möglicherweise ein versteckter Schimmelbefall vor. Ohne das nötige Fachwissen und die passende Schutzausrüstung sollte man deshalb keinesfalls ans Werk gehen. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Gesundheit bei einer Haushaltsauflösung schützen können.

Bevor die ersten Möbel aus dem Gebäude getragen werden, ist eine kurze Bestandsaufnahme sinnvoll. Das gilt besonders für Häuser, mit deren Errichtung vor dem 31. Oktober 1993 begonnen wurde. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin muss bei solchen Gebäuden grundsätzlich mit asbesthaltigen Bauprodukten gerechnet werden. Das betrifft nicht nur Dächer und Fassaden, sondern unter Umständen auch Putze, Spachtelmassen, Bodenplatten, Kleber, Brandschutzverkleidungen und Rohrisolierungen.

Eine Haushaltsauflösung sollte deshalb gedanklich in zwei voneinander getrennte Aufgaben aufgeteilt werden: Zunächst wird geprüft, ob von den Räumen oder Gegenständen eine Gefahr ausgeht. Erst anschließend beginnt das eigentliche Sortieren, Tragen und Entsorgen. Wer sofort Schränke zerlegt, Bodenbeläge herausreißt oder alte Verkleidungen abschraubt, kann Schadstoffe freisetzen, die zuvor fest im Material gebunden waren.

Einen unbekannten Haushalt auflösen

Es gibt Gründe, weshalb man den eigenen Haushalt auflöst, zum Beispiel, wenn man auswandert oder mit jemandem zusammenzieht und sich gemeinsam komplett neu einrichten möchte. In den meisten Fällen ist es jedoch nicht der eigene Haushalt, den es aufzulösen gilt, sondern der von jemand anderem. Der klassischste Fall ist die Erbschaft, bei der nach dem Tod eines nahestehenden Menschen der gesamte Nachlass geregelt werden muss. Und auch bei einem plötzlichen Pflegefall in der Familie stehen die Angehörigen oft vor der Herausforderung, ein jahrzehntelang bewohntes Haus in kürzester Zeit leerzuräumen. Während man in seinem eigenen Zuhause in der Regel gut einschätzen kann, was bei einer umfassenden Entrümpelung auf einen zukommt, ist das beim Haus der Oma oder dem Haus des Onkels vermutlich gar nicht so klar.

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Noch unberechenbarer wird es, wenn man sich den Traum vom Eigenheim durch ein sogenanntes „Schnäppchenhaus“ erfüllt. Insbesondere bei Zwangsversteigerungen oder dem Kauf von stark sanierungsbedürftigen Altbauten, werden Häuser oft zu einem günstigeren Preis angeboten, wenn der Käufer die Entrümpelung übernimmt. Verkäufer oder Banken sparen sich damit den logistischen Aufwand. Für den Käufer bedeutet das zwar einen Preisnachlass beim Erwerb, aber eben auch, dass er das volle Risiko für alles trägt, was sich in den vollgestellten Räumen inklusive Kellern oder Dachböden befindet. Hier sollte man auf alles vorbereitet sein. Lieber geht man übervorsichtig vor, als dauerhafte Gesundheitsschäden in Kauf zu nehmen.

Eine gute Vorbereitung schützt nicht nur vor Schadstoffen. In lange unberührten Haushalten können auch scharfkantige Gegenstände, instabile Regale, beschädigte Elektrogeräte, Tierkot, Schädlingsbefall, verdorbene Lebensmittel oder nicht eindeutig beschriftete Chemikalien vorhanden sein. Ein Raum sollte deshalb zunächst von der Tür aus betrachtet werden. Dabei lässt sich bereits erkennen, ob der Boden sicher begehbar ist, Gegenstände umstürzen könnten oder ein ungewöhnlicher Geruch auf Feuchtigkeit, Fäulnis, Lösungsmittel oder Heizöl hindeutet.

Wer die organisatorische Seite der Räumung vorbereiten möchte, findet im Ratgeber zur Wohnungsauflösung Hinweise zum Sortieren, Verwerten und Entsorgen des Hausrats. Bei umfangreichen oder schwer einzuschätzenden Objekten kann außerdem der Vergleich zwischen Eigenleistung und einer Entrümpelung durch einen professionellen Dienstleister hilfreich sein.

Checkliste vor dem ersten Betreten und Ausräumen

PrüffrageWarum sie wichtig istEmpfohlene Reaktion
Riecht es muffig, chemisch, nach Heizöl oder Fäulnis?Gerüche können auf Feuchtigkeit, Schimmel, ausgelaufene Stoffe oder biologische Belastungen hinweisen.Räume zunächst nur kurz betreten, lüften und Ursache klären lassen.
Sind Wände, Böden oder Decken sichtbar feucht?Feuchtigkeit begünstigt Schimmel und kann Bauteile geschwächt haben.Keine Möbel verschieben, bevor Ausmaß und Ursache geprüft wurden.
Liegen alte Bodenplatten, Dämmungen oder Faserzementplatten frei?In älteren Gebäuden können diese Materialien Asbest enthalten.Nicht brechen, bohren, schleifen oder herausreißen.
Sind Behälter ohne lesbares Etikett vorhanden?Inhalt und mögliche Reaktionen sind nicht bekannt.Behälter geschlossen lassen und getrennt sichern.
Gibt es Tierkot, Kadaver oder starken Schädlingsbefall?Staub und Ausscheidungen können Krankheitserreger enthalten.Bereich absperren und eine Fachreinigung prüfen.
Sind Stromleitungen oder Elektrogeräte beschädigt?Es besteht Stromschlag- und Brandgefahr.Stromkreis abschalten lassen und Elektrofachkraft hinzuziehen.
Ist der Boden vollständig sichtbar und tragfähig?Unter Gegenständen können Löcher, Nägel, Glasscherben oder morsche Stellen verborgen sein.Laufwege langsam und abschnittsweise freilegen.
Sind Kinder, Schwangere oder gesundheitlich vorbelastete Personen beteiligt?Diese Personengruppen können empfindlicher auf Schadstoffe und Schimmel reagieren.Nicht an belasteten Arbeiten beteiligen.

Unsichtbare Gefahren in alten Häusern

Welchen Gesundheitsgefahren man sich bei einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung aussetzt, ist meist gar nicht ersichtlich, denn viele Schadstoffe sind unsichtbar. Beim Ausräumen und Freilegen von Räumen wird immer Staub aufgewirbelt. Das Problem dabei ist, dass dieser Staub in Altbauten selten aus harmlosem Hausstaub besteht. Stattdessen handelt es sich möglicherweise um gefährliche Partikel, die tief in die Lunge und das Brustfell eindringen und dort schweren Schaden anrichten können.

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Früher war Asbest wegen seiner Isolationskraft und Hitzebeständigkeit der „Wunderbaustoff“ schlechthin. Er steckt nicht nur in den bekannten Eternit-Dachplatten, sondern oft auch unsichtbar in alten Bodenbelägen oder zum Beispiel Fliesenkleber. Freigesetzte Asbest-Partikel einzuatmen ist jedoch hochgradig krebserregend. Seit 1993 ist die Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland deshalb verboten. In vielen Häusern, die vorher gebaut oder saniert wurden, findet man den Gefahrstoff allerdings noch heutzutage.

Ob ein Baustoff Asbest enthält, lässt sich durch bloßes Anschauen häufig nicht zuverlässig feststellen. Selbst erfahrene Handwerker können anhand von Farbe, Form oder Herstellerangaben nur einen Verdacht äußern. Gewissheit schafft eine fachgerechte Materialprobe mit anschließender Laboranalyse. Die Probenahme sollte nicht eigenmächtig erfolgen, weil bereits das Anbohren, Abschneiden oder Abbrechen Fasern freisetzen kann.

Besonders vorsichtig sollten Eigentümer bei folgenden Materialien sein:

  • alten Vinyl-Asbest-Platten und darunterliegenden schwarzen Klebern,
  • Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern,
  • Faserzementplatten an Dach und Fassade,
  • Brandschutzplatten hinter Öfen oder Heizungen,
  • Rohrisolierungen und Dichtungen,
  • alten Nachtspeicheröfen,
  • Lüftungs- und Kabelkanälen,
  • Fensterbänken aus Kunststein sowie
  • bituminösen Beschichtungen und Dachmaterialien.

Der ausführliche Ratgeber Asbest in alten Häusern erkennen zeigt, an welchen Stellen verdächtige Baustoffe vorkommen können. Hinweise zur Sanierung und zu den geltenden Schutzvorgaben enthält außerdem der Beitrag über die Grundlagen einer Asbestsanierung.

„In allen Gebäuden, mit deren Errichtung vor 31.10.1993 begonnen wurde, muss mit asbesthaltigen Bauprodukten gerechnet werden.“
– Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen eingebautem und bearbeitetem Material. Von einem unbeschädigten, fest gebundenen Bauteil geht nicht automatisch dieselbe unmittelbare Faserbelastung aus wie beim Brechen, Sägen, Schleifen oder Bohren. Genau diese mechanischen Arbeiten sind jedoch bei einer Haushaltsauflösung schnell geschehen, etwa wenn ein verklebter Boden entfernt, eine Verkleidung demontiert oder ein alter Schrank aus einer Nische gerissen wird.

Auch Privatpersonen dürfen mit asbesthaltigen Bauteilen nicht beliebig umgehen. Die Beschränkung auf zulässige Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gilt laut BAuA ebenfalls für private Arbeiten. Eine Staubmaske und ein Einweganzug ersetzen weder die notwendige Sachkunde noch die vorgeschriebenen Arbeitsverfahren.

Ein weiteres Gesundheitsrisiko stellen Schimmelpilzsporen dar. In Häusern, die länger unbewohnt waren oder in denen Räume über Jahre vollgestellt standen, zirkuliert die Luft meist schlecht. So kommt es zu Feuchtigkeit, die den perfekten Nährboden für Schimmel bildet. Liegt noch ein Wasserschaden vor, ist Schimmel quasi vorprogrammiert. Gerade hinter massiven Schrankwänden, unter alten Teppichen oder in feuchten Kellerecken wird dieser häufig über lange Zeit nicht bemerkt und kann sich so immer weiter ausbreiten.

Wenn man sich in schimmelbefallenen Räumlichkeiten aufhält, kann das die Gesundheit bereits erheblich beeinträchtigen. Sobald die Möbel dort bewegt oder Teppiche herausgerissen werden, explodiert die Konzentration von Schimmelsporen in der Raumluft aber förmlich. Das Einatmen kann zu heftigen allergischen Reaktionen, chronischem Asthma, Atemnot und anhaltenden Kopfschmerzen führen. Schimmelpilz muss gründlich entfernt werden, um eine erneute Ausbreitung zu unterbinden.

Nicht jeder dunkle Fleck ist automatisch Schimmel, und nicht jedes gesundheitliche Symptom lässt sich eindeutig auf einen bestimmten Befall zurückführen. Sichtbarer Schimmel sollte dennoch nicht ignoriert werden. Entscheidend ist, die Feuchtigkeitsquelle zu finden und dauerhaft zu beseitigen. Wird nur die Oberfläche gereinigt oder überstrichen, kann der Befall zurückkehren.

Nach Empfehlung des Umweltbundesamtes können gesunde Personen einen kleinen, lediglich oberflächlichen Befall von weniger als etwa 0,5 Quadratmetern unter bestimmten Voraussetzungen selbst entfernen. Das gilt nicht für Menschen mit einer Schimmelpilzallergie, chronischen Atemwegserkrankungen oder geschwächtem Immunsystem. Bei größerem, wiederkehrendem oder verdecktem Befall sollte eine Fachfirma eingeschaltet werden.

„Schimmelbefall in Innenräumen sollte aus Vorsorgegründen nicht toleriert werden.“
– Zusammenfassung aktueller Empfehlungen zur Schimmelsanierung

Weitere Informationen zur Ursachenklärung bietet der Beitrag Schimmel entfernen und künftig vermeiden. Stammt die Feuchtigkeit aus einem Rohrbruch oder einem überfluteten Keller, sollte zunächst der Raum fachgerecht getrocknet werden. Der Ratgeber zum Trockenlegen von Kellerräumen nach Rohrbruch oder Starkregen erklärt die ersten Schritte.

Mitunter befinden sich in Kellern oder Schuppen außerdem echte Chemiekeulen. Alte Lacke, bleihaltige Farben, Lösungsmittel oder Pflanzenschutzmittel aus vergangenen Jahrzehnten dünsten oft über die Jahre aus. Zudem wurden alte Holzmöbel oder Dachbalken in den 1960ern bis -80ern gern großzügig mit heute verbotenen Holzschutzmitteln wie PCP oder Lindan behandelt. Sie können ausgasen und ihre neurotoxischen und erbgutverändernden Schadstoffe in die Luft abgeben. Beim Zerkleinern dieser Möbel ist besondere Vorsicht geboten, da auch der dabei entstehende Staub ausgesprochen giftig ist.

Bei unbekannten Flüssigkeiten ist ein Geruchstest keine geeignete Methode zur Identifikation. Behälter sollten nicht geöffnet, umgefüllt oder miteinander vermischt werden. Selbst zwei einzeln gelagerte Haushaltschemikalien können beim Vermischen gefährliche Dämpfe oder starke Reaktionen verursachen. Undichte Behälter werden am besten in eine chemikalienbeständige Auffangwanne gestellt und bis zur Abgabe gegen Umkippen gesichert.

Flüssige Farben, Lacke, Holzschutzmittel, Verdünner, Abbeizer und viele Reinigungschemikalien gehören nicht in den Hausmüll, die Toilette oder den Ausguss. Sie werden üblicherweise über kommunale Schadstoffsammelstellen, Wertstoffhöfe oder Schadstoffmobile angenommen. Die genauen Annahmebedingungen und Mengenbegrenzungen unterscheiden sich je nach Kommune.

Typische Gefahren bei der Haushaltsauflösung

Fund oder AuffälligkeitMögliches RisikoNicht eigenmächtig durchführenSinnvoller nächster Schritt
Alte Bodenplatten oder schwarzer BodenkleberAsbestfasernAbschleifen, Abstemmen oder ZerbrechenMaterialprüfung veranlassen
FaserzementplattenAsbestBohren, Sägen, Brechen oder HochdruckreinigenFachbetrieb beziehungsweise zuständige Entsorgungsstelle fragen
Muffiger Geruch und feuchte WändeVerdeckter SchimmelbefallTrocken abbürsten oder mit normalem Staubsauger bearbeitenFeuchteursache und Ausmaß prüfen
Verschimmelte Teppiche oder PolstermöbelSporen und belasteter StaubAusschütteln oder durch saubere Räume tragenVerpacken und Transportweg festlegen
Alte Holzvertäfelungen oder DachbalkenPCP, Lindan oder weitere HolzschutzmittelSchleifen, Sägen oder VerbrennenFachliche Bewertung oder Laboranalyse
Unbekannte ChemikalienGiftige, ätzende oder brennbare StoffeÖffnen, riechen, mischen oder umfüllenKommunale Schadstoffberatung kontaktieren
Alte LeuchtstofflampenQuecksilberhaltige BestandteileZerbrechen oder im Restmüll entsorgenUnbeschädigt zur Sammelstelle bringen
Tierkot und KadaverBiologische Belastungen und ParasitenTrocken kehren oder mit Druckluft reinigenBereich absperren und staubarm reinigen lassen
Alte Kühlschränke und GefriergeräteKältemittel, Schimmel und verdorbene InhalteKühlkreislauf beschädigenElektroaltgeräte ordnungsgemäß abgeben
Beschädigte Batterien und AkkusBrand, Elektrolyt und SchwermetalleZusammenschütten oder Kontakte ungeschützt lagernPole sichern und getrennt zur Sammelstelle bringen

Wichtige Schutzmaßnahmen

Um keine unnötigen Risiken einzugehen, ist Schutzkleidung bei einer Haushaltsauflösung das A und O. Eine zuverlässige Atemschutzmaske ist ganz besonders wichtig. Man sollte mindestens eine Maske der Schutzklasse FFP2, bei hoher Staub- oder Schimmelbelastung besser FFP3, wählen. Robuste Arbeitshandschuhe schützen vor Schnittverletzungen und chemischen Rückständen; eine dicht schließende Schutzbrille bewahrt die Augen vor Reizungen durch Sporen und Fasern. Einweg-Schutzanzüge (Typ 5/6) verhindern, dass sich gefährliche Fasern oder Sporen in der Alltagskleidung festsetzen und verschleppt werden.

Während der Arbeit sollte außerdem für eine gute Durchlüftung gesorgt werden, allerdings sollte man möglichst dafür sorgen, den Staub nicht in noch saubere Bereiche zu blasen. Besteht ein begründeter Verdacht, dass gefährliche Stoffe wie Asbest oder durch PCP oder Lindan belastetes Holz vorliegen, ist es empfehlenswert, die Entsorgung Fachleuten zu überlassen. Aufgrund der strengen Vorschriften für Sonderabfall kann das bei größeren Mengen sogar vorgeschrieben sein.

Die Schutzklasse der Maske sollte immer zur konkreten Tätigkeit passen. Eine FFP-Maske schützt gegen Partikel, aber nicht automatisch gegen Gase oder Dämpfe aus Lösungsmitteln, Kraftstoffen oder unbekannten Chemikalien. Auch ein schlecht sitzender Atemschutz bietet deutlich weniger Schutz. Bartwuchs im Dichtbereich kann verhindern, dass eine filtrierende Maske sauber am Gesicht anliegt.

Bei einem Verdacht auf Asbest lautet die wichtigste Schutzmaßnahme nicht, eine stärkere Maske aufzusetzen, sondern die Arbeit zu stoppen. Der Bereich sollte nicht weiter bearbeitet oder mit einem normalen Haushaltsstaubsauger gereinigt werden. Eine mögliche Belastung ist vor Beginn der Räumung beziehungsweise Renovierung fachlich zu klären.

Typ-5-Schutzkleidung ist für partikelförmige Gefahrstoffe vorgesehen. Typ 6 bietet einen begrenzten Schutz gegen kleinere Flüssigkeitsspritzer. Kombinierte Einweganzüge werden häufig als Typ 5/6 angeboten. Welche Handschuhe benötigt werden, hängt dagegen vom Stoff ab. Ein einfacher Arbeitshandschuh schützt zwar vor Splittern und Schmutz, ist aber nicht zwangsläufig beständig gegen Lösemittel, Säuren oder Laugen.

Welche Schutzausrüstung ist für welche Arbeit geeignet?

TätigkeitMögliche SchutzausrüstungWichtige Einschränkung
Sortieren weitgehend sauberer GegenständeArbeitshandschuhe, feste Schuhe und ArbeitskleidungZunächst prüfen, ob verdeckte Belastungen vorhanden sind.
Räumen staubiger, aber unauffälliger BereicheDicht sitzende Partikelmaske, Schutzbrille und HandschuheStaubentwicklung möglichst vermeiden.
Entfernen eines kleinen oberflächlichen SchimmelbefallsGeeigneter Atemschutz, Schutzbrille, Handschuhe und EinwegkleidungNur für gesunde Personen und bei eindeutig kleinem Befall.
Umgang mit ausgelaufenen oder unbekannten ChemikalienStoffabhängige ChemikalienschutzausrüstungOhne Kenntnis des Stoffes keine eigenständige Reinigung.
Verdacht auf asbesthaltige BaustoffeKeine eigenständige BearbeitungArbeit einstellen und Material fachlich beurteilen lassen.
Stark verschmutzte Messie-WohnungProfessionell festgelegte Schutzkleidung und HygienemaßnahmenBiologische und chemische Belastungen können gleichzeitig auftreten.
Heben schwerer Möbel und GeräteSicherheitsschuhe, schnittfeste Handschuhe und TragehilfenSchadstoffschutz und körperliche Arbeitssicherheit getrennt betrachten.

Saubere und belastete Bereiche trennen

Bei größeren Räumungen sollte ein sauberer Bereich festgelegt werden, in dem persönliche Sachen, Getränke, Telefone und Ersatzkleidung aufbewahrt werden. Essen, Trinken und Rauchen gehören nicht in staubige oder möglicherweise belastete Räume.

Verschmutzte Einwegkleidung sollte nicht durch das gesamte Gebäude getragen werden. Wiederverwendbare Werkzeuge müssen nach Abschluss der Arbeiten passend zur Belastung gereinigt werden. Ein normaler Haushaltsstaubsauger ist für gefährliche Fasern oder größere Schimmelschäden ungeeignet, weil er feine Partikel durch das Gerät und die Abluft weiter im Gebäude verteilen kann.

Belastete Möbel und Baustoffe sollten möglichst auf einem kurzen, vorher freigeräumten Weg nach draußen transportiert werden. Türen zu unbelasteten Räumen bleiben geschlossen. Abdeckfolien und provisorische Staubschutztüren können verhindern, dass sich Schmutz in bereits geräumten Bereichen verteilt.

Weitere Hinweise für die spätere Säuberung enthält der Beitrag mit Reinigungstipps vor, während und nach einer Renovierung.

Wann die Arbeit sofort gestoppt werden sollte

Nicht jede Auffälligkeit macht eine komplette Räumung unmöglich. Es gibt jedoch Warnzeichen, bei denen Laien nicht weiterarbeiten sollten:

  • Beim Entfernen eines Bodenbelags wird ein schwarzer, spröder Kleber sichtbar.
  • Platten, Isolierungen oder Verkleidungen zerbrechen und setzen faserigen Staub frei.
  • Hinter einem Schrank zeigt sich großflächiger oder tief in die Wand eingedrungener Schimmel.
  • Bereits nach kurzer Zeit treten Husten, Atemnot, Augenreizungen, Schwindel oder Übelkeit auf.
  • Ein Behälter ist undicht, aufgebläht, stark verrostet oder nicht beschriftet.
  • Im Keller riecht es deutlich nach Heizöl, Kraftstoff, Lösemitteln oder Gas.
  • Es werden alte Sprengstoffe, Munition oder unbekannte Druckbehälter gefunden.
  • Tierkot, Kadaver oder Schädlingsbefall sind großflächig vorhanden.
  • Decken, Treppen oder Fußböden wirken instabil.
  • Elektrische Leitungen liegen offen oder weisen Brandspuren auf.

Bei akuten Beschwerden sollte der Raum verlassen und medizinischer Rat eingeholt werden. Bei Gasgeruch, Brandgefahr oder einer unbekannten unmittelbar gefährlichen Substanz ist der Notruf beziehungsweise die zuständige Gefahrenabwehr zu verständigen. Elektrische Schalter sollten bei möglichem Gasgeruch nicht mehr betätigt werden.

Haushaltsauflösung und anschließende Sanierung richtig koordinieren

Eine geordnete Reihenfolge verhindert, dass bereits gereinigte Räume erneut verschmutzt werden oder Handwerker unerwartet auf Schadstoffe treffen. Vor dem Beginn sollte feststehen, welche Gegenstände erhalten bleiben, welche Räume verdächtig sind und welche Bauteile später entfernt werden.

Eine sinnvolle Reihenfolge kann so aussehen:

  1. Unterlagen, Wertsachen und persönliche Erinnerungsstücke sichern.
  2. Gebäude auf Feuchtigkeit, Schimmel und verdächtige Baustoffe prüfen.
  3. Bei Bedarf Materialproben und Raumluftuntersuchungen fachlich planen.
  4. Gefährliche Stoffe sowie problematische Abfälle getrennt behandeln.
  5. Unbelasteten Hausrat sortieren, verwerten oder entsorgen.
  6. Belastete Bereiche nach dem festgelegten Verfahren räumen oder sanieren.
  7. Räume reinigen und den Erfolg der Maßnahmen kontrollieren.
  8. Erst anschließend mit Rückbau, Renovierung oder Modernisierung beginnen.

Die Beseitigung von Schadstoffen steht bei einer umfassenden Altbausanierung am Anfang. Werden erst neue Oberflächen, Leitungen oder Bodenbeläge eingebaut und später Altlasten entdeckt, müssen fertige Bauteile möglicherweise erneut geöffnet werden. Eine ausführliche Orientierung bietet der Beitrag zur richtigen Reihenfolge bei einer Haussanierung.

Entlastung durch professionelle Entrümpelungsunternehmen

Der beste Gesundheitsschutz besteht ohne Zweifel darin, potenziell gefährliche Arbeiten den Leuten zu überlassen, die sich damit bestens auskennen. Ein erfahrenes und professionelles Entrümpelungsunternehmen verfügt über das nötige Know-how, um mögliche Gefahrenquellen bereits bei der ersten Besichtigung zu identifizieren.

Die Mitarbeiter wissen genau, welche Materialien gesondert behandelt werden müssen und wie man Räume systematisch leert, ohne die Gesundheit der Bewohner oder Nachbarn zu gefährden. Wer eine Haushaltsauflösung in Mainz oder Umgebung durchführen möchte, kann zum Beispiel Beräumfix beauftragen, einen zuverlässigen Komplettdienstleister, der nicht nur den gesamten Hausrat, sondern auch Sonderabfall fachgerecht entsorgt. Selbst Wohnungsauflösungen von Messie-Haushalten stellen für die Entrümpelungsexperten kein Problem dar. Mit professioneller Hilfe an Ihrer Seite können Sie darauf vertrauen, dass das Objekt nach der Entrümpelung schadstofffrei und bereit für die weitere Sanierung beziehungsweise Renovierung ist.

Eine wichtige Ergänzung: Eine gewöhnliche Entrümpelung und eine Schadstoffsanierung sind nicht dasselbe. Ob ein Unternehmen Asbest, chemisch belastetes Holz oder größere Schimmelschäden bearbeiten darf, sollte vor der Beauftragung ausdrücklich geklärt werden. Je nach Schadstoff sind besondere Sachkundenachweise, Zulassungen, Schutzkonzepte und Entsorgungsnachweise erforderlich.

Auch die Aussage, ein Gebäude sei nach der Räumung „schadstofffrei“, lässt sich allein durch den sichtbaren Zustand nicht sicher belegen. Eine verlässliche Beurteilung kann je nach Ausgangslage Materialanalysen, eine Kontrolle der sanierten Flächen oder weitere fachliche Untersuchungen verlangen.

Fragen an ein Entrümpelungsunternehmen

FrageWoran eine belastbare Antwort erkennbar ist
Werden mögliche Schadstoffe vor Beginn geprüft?Das Unternehmen beschreibt eine Besichtigung und nennt klare Abbruchkriterien.
Bearbeitet der Betrieb selbst Asbest?Er nennt erforderliche Sachkunde, Zulassungen und die vorgesehenen Verfahren.
Wie wird mit Schimmel oder biologischen Belastungen umgegangen?Es gibt ein Schutz-, Abschottungs- und Reinigungskonzept.
Wohin werden Sonderabfälle gebracht?Entsorgungswege und mögliche Nachweise werden transparent erläutert.
Was ist im Angebot enthalten?Transport, Arbeitszeit, Container, Entsorgung und Zusatzleistungen sind getrennt aufgeführt.
Werden verwertbare Gegenstände angerechnet?Die Berechnung ist nachvollziehbar und schriftlich festgehalten.
Ist der Betrieb ausreichend versichert?Eine Betriebshaftpflicht kann nachgewiesen werden.
Bedeutet „besenrein“ auch schadstofffrei?Ein seriöser Anbieter unterscheidet klar zwischen Reinigung, Räumung und Sanierung.

Was gehört wohin?

Bei einer Haushaltsauflösung entstehen sehr unterschiedliche Abfallarten. Nicht alles darf gemeinsam in einen Container geworfen werden. Besonders bei unbekannten Altbeständen sollten die Vorgaben des örtlichen Entsorgungsbetriebs vor der Räumung geprüft werden.

AbfallartÜblicher EntsorgungswegBesonderheit
Möbel und unbelastetes HolzSperrmüll, Wertstoffhof oder VerwertungBelastetes Holz muss getrennt beurteilt werden.
ElektrogeräteKommunale Sammelstelle oder Rücknahme im HandelKühlgeräte und Bildschirme nicht beschädigen.
Flüssige Farben und LackeSchadstoffmobil oder kommunale SammelstelleNicht in Ausguss oder Restmüll geben.
Eingetrocknete DispersionsfarbeRegional häufig RestmüllKommunale Hinweise prüfen.
Lösungsmittel und HolzschutzmittelSchadstoffsammelstelleIn Originalgebinden und getrennt transportieren.
PflanzenschutzmittelSchadstoffsammelstelleNicht vermischen oder umfüllen.
Batterien und AkkusHandel oder kommunale SammelstelleBeschädigte Lithium-Akkus gesondert ankündigen.
Leuchtstoffröhren und EnergiesparlampenElektroaltgeräte-SammelstelleBruchsicher transportieren.
Asbesthaltige BaustoffeZugelassener EntsorgungswegVerpackung, Transport und Annahme vorher abstimmen.
Verschimmelte Baustoffe und EinrichtungsgegenständeAbhängig von Material und BelastungStaubdicht verpacken und lokale Vorgaben beachten.
AltölHändler oder Altöl-SammelstelleNicht mit anderen Flüssigkeiten mischen.
MedikamenteRegional unterschiedlich, häufig Restmüll oder SammelstelleHinweise des örtlichen Entsorgers beachten.

Für gefährliche Abfälle bestehen besondere Entsorgungswege und Behandlungsverfahren. Der umgangssprachliche Begriff „Sondermüll“ umfasst dabei verschiedene Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften; die genaue rechtliche Einstufung hängt vom jeweiligen Stoff und Abfallschlüssel ab.

Häufige Fehler bei einer Haushaltsauflösung

Alte Bodenbeläge ohne Prüfung herausreißen

Ein unauffälliger Boden kann aus mehreren Schichten bestehen. Unter Teppich oder Laminat befinden sich möglicherweise alte Vinylplatten, Spachtelmassen und Kleber. Wer diese Schichten abschleift oder abstemmt, erzeugt besonders viel Staub.

Verschimmelte Gegenstände durch saubere Räume tragen

Polstermöbel, Teppiche, Matratzen oder Kartons können stark mit Sporen belastet sein. Ohne Verpackung verteilen sie beim Transport Staub im gesamten Haus.

Unbekannte Flüssigkeiten zusammenschütten

Das spart keinen Platz, sondern kann chemische Reaktionen verursachen und die spätere Entsorgung erschweren. Jeder Behälter sollte getrennt bleiben.

Mit einem normalen Staubsauger reinigen

Feiner Staub kann den Filter eines Haushaltsgeräts passieren und über die Abluft verteilt werden. Für gefährliche Stäube sind geeignete, für den vorgesehenen Einsatz zugelassene Geräte erforderlich.

Nur die sichtbaren Schimmelflecken behandeln

Schimmel ist meist die Folge eines Feuchtigkeitsproblems. Solange die Ursache bestehen bleibt, kann er erneut wachsen.

Schutzkleidung als Freibrief betrachten

Maske, Brille und Anzug reduzieren bestimmte Belastungen, machen eine nicht zulässige oder ungeeignete Arbeitsweise aber nicht sicher. Bei unklaren Schadstoffen hat die Erkundung Vorrang.

Ein günstiges Pauschalangebot ungeprüft annehmen

Ein ungewöhnlich niedriger Preis kann bedeuten, dass Entsorgungsgebühren, Sonderabfälle oder Nacharbeiten nicht enthalten sind. Leistungsumfang und Entsorgungswege sollten schriftlich vereinbart werden.

Häufig gestellte Fragen

Muss jedes Haus aus der Zeit vor 1993 auf Asbest untersucht werden?

Nicht jedes ältere Gebäude enthält zwangsläufig Asbest. Bei Gebäuden, mit deren Errichtung vor dem 31. Oktober 1993 begonnen wurde, muss jedoch grundsätzlich mit asbesthaltigen Bauprodukten gerechnet werden. Eine Untersuchung ist besonders wichtig, wenn verdächtige Materialien bei der Räumung, Renovierung oder Sanierung bearbeitet werden sollen.

Kann man Asbest anhand der Farbe erkennen?

Nein. Farbe, Form und Alter können einen Verdacht begründen, reichen für einen sicheren Nachweis aber nicht aus. Dafür ist eine fachgerecht entnommene und im Labor untersuchte Probe notwendig.

Darf kleiner Schimmelbefall selbst entfernt werden?

Das Umweltbundesamt nennt als Orientierung einen oberflächlichen Befall von weniger als etwa 0,5 Quadratmetern. Eine Selbstbeseitigung kommt nur infrage, wenn die Ursache bekannt und behoben ist und die ausführende Person weder allergisch noch chronisch atemwegskrank oder immungeschwächt ist.

Reicht Lüften aus, um Schimmel zu beseitigen?

Nein. Lüften kann die Raumfeuchtigkeit senken und neuen Befall vermeiden helfen. Vorhandener Schimmel und die Feuchtigkeitsursache müssen dennoch sachgerecht beseitigt werden.

Schützt eine FFP3-Maske vor allen Schadstoffen?

Nein. FFP-Masken filtern Partikel. Gegen viele Gase und Dämpfe bieten sie keinen ausreichenden Schutz. Bei unbekannten Chemikalien oder Asbestverdacht sollte die Arbeit nicht allein wegen einer vermeintlich starken Maske fortgesetzt werden.

Darf asbesthaltiges Material in einen normalen Bauschuttcontainer?

Nein. Asbesthaltige Abfälle benötigen einen zugelassenen, mit der örtlichen Entsorgungsstelle abgestimmten Entsorgungsweg. Auch Verpackung, Kennzeichnung und Transport unterliegen Vorgaben.

Kann ein Entrümpelungsunternehmen gleichzeitig die Schadstoffsanierung übernehmen?

Das ist möglich, sofern der Betrieb für die betreffende Arbeit qualifiziert und gegebenenfalls zugelassen ist. Die Bezeichnung „Entrümpelungsunternehmen“ allein belegt keine Berechtigung zur Asbest- oder Schadstoffsanierung.

Wer trägt bei einer geerbten Immobilie die Entsorgungskosten?

Grundsätzlich gehören Räumungs- und Entsorgungskosten zum Umgang mit dem Nachlass beziehungsweise der Immobilie. Wer konkret zahlen muss, hängt jedoch von Erbannahme, Verträgen, Eigentumsverhältnissen und möglichen Vereinbarungen ab. Bei unübersichtlichen Nachlässen ist rechtlicher Rat sinnvoll.

Fazit: Erst prüfen, dann räumen

Eine Haushaltsauflösung in einem älteren oder lange unbewohnten Gebäude ist nicht mit gewöhnlichem Aufräumen gleichzusetzen. Verdeckter Schimmel, asbesthaltige Baustoffe, alte Holzschutzmittel, unbekannte Chemikalien und biologische Verunreinigungen können die Gesundheit gefährden.

Am Anfang steht deshalb immer eine Bestandsaufnahme. Verdächtige Materialien bleiben unberührt, bis geklärt ist, worum es sich handelt. Unbekannte Chemikalien werden weder geöffnet noch vermischt. Bei großflächigem Schimmel, Asbestverdacht, starken Gerüchen oder körperlichen Beschwerden wird die Arbeit unterbrochen.

Mit einer klaren Trennung zwischen ungefährlichem Hausrat, gefährlichen Abfällen und sanierungsbedürftigen Bauteilen lässt sich die Räumung sicherer organisieren. Wo Fachwissen, Zulassungen oder spezielle Schutzverfahren notwendig sind, ist professionelle Hilfe keine übertriebene Vorsichtsmaßnahme, sondern schützt Bewohner, Helfer, Nachbarn und die spätere Baustelle.

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über Thomas

Mein Name ist Thomas Petzold und ich bie Schreinermeister und Holztechniker und war 22 Jahre selbstständig mit einer Möbelschreinerei. Meine Leidenschaft ist das umsetzen von Bauprorjekten aller Art und möchte hier an dieser Stelle mein Fachwissen mit Euch teilen, aber auch neu erlernte Dinge über Maschinen, Materialien und Vorgehensweisen mit Euch teilen, denn: Man lernt nie aus!

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