Renovieren bei Auszug

Die häufigsten Renovierungsarbeiten finden nach einem Auszug statt. In den gängigen Mietverträgen ist ganz klar geregelt, dass der Vormieter für die Renovierung zuständig ist. Arbeiten wie tapezieren, streichen oder Tapete abreißen gehören hier zu den Standard-Arbeiten.

Viele Vermieter akzeptieren es, wenn Vor- und Nachmieter sich über die Wandgestaltung einigen. Besonders bei hellen Farbtönen oder einfacher, weißer Tapete ist der Vormieter auf der sicheren Seite. Die Tapete sollte nicht zu stark verschmutzt oder gar beschädigt sein, sondern sich in einem Zustand befinden, mit dem auch der Nachmieter leben könnte. Bestehen Vermieter oder Nachmieter auf einer Entfernung der Tapete, sollte dies möglichst vor dem Auszug geschehen, da ab Mitternacht des letzten Tages des Mietverhältnisses die Wohnung nur noch vom Nachmieter zugänglich ist. Die Arbeiten sollten möglichst sorgfältig vorgenommen werden, damit weder Nachmieter noch Vermieter Grund zur Reklamation haben.

Auch das Streichen der Heizkörper und Türrahmen ist vielfach in Mietverträgen festgehalten. Moderne Heizungen oder Türen werden jedoch nicht mehr lackiert, sondern lediglich gründlich gesäubert. Nur in Altbauten sind teils noch lackierte Türrahmen oder Heizkörper aufzufinden, welche nach den Anweisungen im Mietvertrag instand gehalten werden müssen.

Weiteres Interieur wie Fenster, Fensterrahmen, Rollläden oder Balkone sollten regelmäßig und gründlich gereinigt und besonders beim Auszug auf Schäden überprüft werden. Durch regelmäßige Reinigung und Wartung während der Mietzeit können Schäden jedoch sofort entdeckt und repariert werden, was eventuellen Ärger beim Auszug ersparen kann.

Besonders Bodenbeläge und Fußleisten werden bei Mieterwechseln vielfach bemängelt. Gerade in Kinderzimmern leiden die Fußleisten stark, da die Kleinen nicht an die Optik, sondern ans Vergnügen denken und nicht immer rücksichtsvoll mit der Einrichtung umgehen. Daher sollten Fußleisten, falls vorhanden, vor dem Auszug gründlich überprüft und gegebenenfalls repariert werden.

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Die Entfernung von selbst angebrachten Bodenbelägen wie Laminat oder Teppich geschieht laut den meisten Mietverträgen dann, wenn entweder der Vermieter oder der Nachmieter darauf bestehen. Übernimmt der Nachmieter kostenlos oder gegen ein kleines Entgelt die Bodenbeläge, so ist eine Renovierung hier nicht notwendig. Bei einer Entfernung sollten die Bodenbeläge ohne Rückstände und ohne Schäden am Estrich zu hinterlassen entfernt werden.

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