Stehen Sanierungsarbeiten an, fällt in der Regel auch eine Menge Müll an. Das geht so weit, dass das Grundstück schon bald einer Ruine gleicht. Jetzt gilt es allerdings, die einzelnen Stoffe richtig zu entsorgen. Das ist einerseits in Ihrem Sinne wichtig, da es sehr wohl Bußgelder für das Nicht-Einhalten der Entsorgungsregeln gibt.
Andererseits hat es einen Grund, wieso Müll richtig entsorgt werden muss – es schützt Umwelt und Gesundheit. Umso wichtiger ist es, dass Sie Sondermüll, welcher gerade bei Bauarbeiten in Masse anfällt, nicht einfach in den Restmüll schmeißen. Doch woher wissen Sie genau, was Sondermüll umfasst und wie entsorgen Sie ihn richtig?
Was zählt zum Sondermüll?
Sondermüll umfasst alle Stoffe, welche auf verschiedenste Weise gefährlich sein können. In diesem Sinne sagt man, dass Sondermüll entweder:
- explosiv,
- brennbar,
- luftgefährdend,
- wassergefährdend,
- gesundheitsgefährdend oder krankheitserregend ist.
Das kann sein:
- Medikamente
- leere Batterien
- chemische Reinigungsmittel
- Elektrogeräte
- Altöl
- kaputte Energiesparlampen
- alte Farbeimer, Spraydosen und Lackreste
- leere Druckerpatronen
- Leimreste
- Substanzen, die Lösemittel enthalten
- Renovierungsabfälle wie Asbest oder altes Holz, das mit PCB behandelt wurde
Hier kann es sich beispielsweise um verschiedene giftigen Chemikalien, aber auch radioaktives Material, wie Quecksilber handeln. Sie müssen allerdings nicht Rätsel raten, welcher Stoff oder welches Produkt nun zum Sondermüll gehören. Denn in der Regel sind derartige Gegenstände mit Warnzeichen ausgestattet. Finden Sie daher ein Symbol mit Totenkopf, Flamme, einem großen X oder auch toten Fische auf einem Gegenstand, gehört er zum Sondermüll.
Schwieriger ist es allerdings bei Baumaterialien, welche beispielsweise beim Abreißen von Konstrukten anfallen. Hier sind die Schadstoffe nicht so einfach deklariert, wobei gerade bei Altbauten oft mit gefährlichen Materialien gearbeitet wurde. Sind Sie sich daher nicht sicher, ist die Arbeit durch ein professionelles Bauunternehmen hier ratsam.
Sperrmüll vs. Sondermüll: Unterschied
Oft wird angenommen, dass der Sperrmüll gleichzeitig auch Sondermüll darstellt – oder umgekehrt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Sondermüll sich eben durch seine in irgendeiner Hinsicht gefährliche Beschaffenheit auszeichnet. Sperrmüll umfasst wiederum Abfall, welcher schlichtweg zu groß für die Tonne ist. Das können beispielsweise Türen, Möbel, Fahrräder und Co sein. Hier ist klar, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht, weswegen Sie sie entweder von einem Entsorgungsunternehmen abholen lassen oder auch selbst zum Werkshof bringen können.
Das passiert mit Sondermüll und so wird er entsorgt
Fällt Sondermüll an, muss zwischen den verschiedenen Arten unterschieden werden. Manch einen können Sie einfach im nächsten Supermarkt vorbeibringen. Wieder anderen müssen Sie von qualifizierten Fachunternehmen unter strengen Bedingungen abholen lassen. Sind Sie sich daher nicht sicher, kann sich auch ein Blick in die Abfallverzeichnis-Verordnung rentieren. Dabei wird regulärer Sondermüll, den Sie auch selbst transportieren dürfen, auf den Werkshof oder zu verschiedenen Containern gebracht.
Daraufhin werden die Materialien entsorgt und teilweise auch noch recycelt, um wertvolle Stoffe zu extrahieren. Bei gefährlichen Dingen, wie beispielsweise radioaktiven Substanzen, ist wiederum ein qualifiziertes Unternehmen für die Entsorgung von Bauabfällen im Einsatz, welches den Sondermüll abtransportiert.
Batterien und Energiesparlampen entsorgen
Der Klassiker für den Sondermüll sind Batterien und Energiesparlampe. So enthalten Batterien die ätzende Batteriesäure, während Energiesparlampen Quecksilber in sich tragen. Sie dürfen beides daher nicht in die Mülltonne werfen. Dennoch haben Sie es an dieser Stelle einfach, denn in der Regel gibt es Sammelstellen für diese. Schauen Sie einfach in den Kassenbereich Ihres lokalen Supermarkts. Hier sollte sich eine Box finden, in welche Sie den Sondermüll hineinwerfen können.
Farben, Lacke und Reinigungsmittel entsorgen
Perfekt, die Wände strahlen wieder in Weiß und die Arbeit ist erledigt. Doch wohin mit den halbvollen Farbeimern? Bei Farben und Lacken hängt die Entsorgung immer von der Art und der Verordnung ab. So ist die Entsorgung nicht einheitlich geregelt und kann von Gemeinde zu Gemeine unterscheiden. An erster Stelle ist es aber ohnehin ratsam, noch verwendbare Farbe zu verschenken oder zu verkaufen. Für Letzteres nutzen Sie einfach Flohmärkte online.
Alternativ kann Restfarbe in manchen Gemeinden auch an Farbbörsen abgegeben werden. Unabhängig davon können Sie manche Farbeimer einfach im Restmüll entsorgen. Dies gilt allerdings nur, wenn das entsprechende Recyclingzeichen auf der Verpackung angegeben ist, wie es beispielsweise bei lösemittelfreien Klebern der Fall ist.
Altöl richtig entsorgen
Auch Altöl gehört zum Sondermüll und darf unter keinen Umständen einfach in den Abfluss gekippt werden. Stattdessen sammeln Sie es in dafür vorgesehenen Eimern und bringen diese zur Sammelstelle. Hier können Sie das Öl einfach abgeben.
Vorsicht bei der Entsorgungen von Teerpappe
Möchten Sie Ihr Dach sanieren oder haben Sie auch nur das alte Gartenhäuschen abgerissen, fällt wahrscheinlich Dachpappe an. Diese liegt in der Regel unter den Dachziegeln und sorgt dort dafür, dass keine Feuchtigkeit eintritt. Während übliche Dachpappe mit Bitumen zwar nicht im Restmüll landen darf, aber abgesehen davon ungefährlich ist, sieht das bei Teerpappe anders aus. Denn erst seit ca. 1970 wird Dachpappe nicht mehr mit Teer hergestellt.
Sollte Ihr Haus allerdings alt sein, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der gefährliche Stoff sowie Asbest noch verarbeitet wurden. Aus diesem Grund muss bei der Entfernung der Dachpappe unbedingt Schutzkleidung getragen werden. Sind Sie sich nicht sicher, woraus die Dachpappe besteht, ist das Involvieren eines Fachunternehmens ohnehin ratsam. So entgehen Sie dem Risiko und der Profi entsorgt die Teerpappe überdies direkt.
Altbau mit Asbest und PCB?
Führen Sie Renovierungsarbeiten an Ihrem Altbau durch, sollten Sie in jedem Fall vorsichtig vorgehen und in heiklen Fällen einen Profi kontaktieren. Das Problem ist, dass der Einsatz von Asbest erst seit 1993 verboten ist. Das bedeutet auch, dass Gebäude bis zu diesem Baujahr, oft noch den gesundheitsgefährdenden Asbestzement beinhalten. Wird dieser zerstört, unsachgemäß befördert, angeschliffen oder bearbeitet, wird außerdem die Luft kontaminiert.
Es ist daher unbedingt notwendig, dass ein qualifiziertes Fachunternehmen sich um die Entsorgung kümmert. Dasselbe gilt für das früher angewendete Holzschutzmittel PCB (Abkürzung für: Polychlorierte Biphenyle). Dieses finden sich oft noch in der alten Dachkonstruktion aus Holz und ist ebenso giftig. Sind Sie sich beispielsweise nicht sicher, ob das Mittel angewendet wurde, kontaktieren Sie bereits im Vorhinein den Fachmann. Es wird infolgedessen eine Probe entnommen und entsprechend dem Ergebnis die Entsorgung durchgeführt.
Dinge, die nicht in den Sondermüll müssen
Es gibt ein paar Dinge, welche Sie bei der Entsorgung womöglich vor eine Herausforderung stellen, aber es gar nicht müssten. Styropor? Solarpaneele? Teichschlamm? Lösemittelfreie Kleber? Kein Problem! Sie alle stellen keinen Sondermüll dar und können entweder im Biomüll, bei entsprechenden Sammelstellen oder einfach im Gelben Sack landen. Sind Sie sich allerdings einmal nicht sicher, sind ein Blick in die jeweilige Verordnung oder die Nachfrage beim Profi ratsam.